Komplettausfall von Telefon und Internet seit drei Tagen. Meine E-Mail zur Störung wurde ignoriert. Als ich am nächsten Tag per Handy (Telefon ist ja tot) die Hotline anrief, wurden aus acht angekündigten Minuten Warteschleife 29 Minuten. Alles über meinen Mobilfunktarif zu bezahlen, natürlich.
Die freundliche Dame bestätigte mir nach einer Messung, dass der Router offline sei und versprach eine Bearbeitung durch die Techniker in den nächsten zwei Tagen (Samstag und Sonntag). Falls ein Service Techniker vor Ort benötigt würde, würden diese sich für einen Termin Anfang der Woche melden.
Direkt im Anschluss versuchte sie mir noch einen teureren Tarif aufzuschwatzen, was ich mit Hinweis darauf ablehnte, dass Unitymedia es bereits bei aktuellem Tarif es nicht fertig bringt, vertragsgemäß Leistung abzuliefern.
Die Firma ABM rief direkt am nächsten Tag an, bot mir allerdings einen Techniker Termin frühestens in elf Tagen an. Auch eine Nachfrage durch mich bei der Vorgesetzten änderte daran nichts.
Ich wurde informiert, dass Unitymedia ja die Technikerterminkalender nicht einsehen könne und dadurch Versprechungen von Unitymedia nicht einzuhalten wären. Eine Kontaktperson oder ein Vertragspartner bei Unitymedia konnte mir nicht genannt werden.
Unitymedia akzeptiert offenbar, mich als zahlenden Kunden mindestens 14 Tage ohne Telefon und Internet sitzen zu lassen, weil nicht genügend Techniker beim Vertragspartner zur Verfügung stehen.
Das ist weit jenseits der Zumutbarkeitsgrenze. Unitymedia weiss natürlich auch, dass weitere Beschwerdeanrufe meinerseits maximal per Handy und damit teuer für mich möglich sind.
Sofern dies nicht bis 08.08.2017 abends gelöst ist, werde ich den Vertrag mit Unitymedia fristlos aufgrund von Nichterbringung der vertraglichen Leistung kündigen.
Bestell-/Kundennummer: 355115001
Meine Forderung an Unitymedia BW:
Entstörung meines Anschlusses umgehend, bis spätestens 08.08.2017 abends.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst