Der Stromliefervertrag endete zum 31.07.2017. Die Abrechnung für das Belieferungsjahr erhielt ich bereits am 05.08.2017, allerdings mit abweichender Preisgestaltung zur Lieferbestätigung, wobei im Endergebnis etwa der gleiche Betrag anfällt. Allerdings wird der Neukundenbonus mit 168,27 Euro lediglich informatorisch mitgeteilt, während der mir außerdem zustehende Direktbonus in Höhe von 170,00 Euro erst gar nicht erwähnt wird. Gleichzeitig wird der sich ohne Boni ergebende Nachzahlbetrag in Höhe von 29,79 Euro zum 17.08.2017 eingezogen.

Ich fordere BEV auf, die beiden Boni in Höhe von 338,27 Euro unverzüglich auf mein Konto zu überweisen. Ich habe bereits eine Beschwerde per Fax und E-Mail an BEV gerichtet und werde nach erfolglosem Ablauf der 4-Wochenfrist unverzüglich ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie in Gang setzen.

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 280763, Vertrags-Nr. 220405

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Korrekte Abrechnung und Auszahlung der Boni in Höhe von 338,27 Euro.

Antwort auf die Beschwerde vom 08.08.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

11.08.2017 | 13:39 Uhr

Sehr geehrter Herr Theis,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne informieren wir Sie auf diesem Wege, dass wir Ihnen die Rechnungskorrektur in den kommenden Tagen postalisch zusenden.

Die vertraglich vereinbarten Boni haben wir gleichwohl zur Auszahlung angewiesen.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.

Herzliche Grüße aus München

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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Am 09.08.2017 ging der Neukundenbonus und am 14.08.2017 der Direktbonus ein, aber nur nicht alles auf einmal! Die sog. Rechnungskorrektur ist ein allg. Schreiben hinsichtlich der Erhöhung der Umlagen und befasst sich nicht mit der unterschiedlichen Preisgestaltung (Grundgebühr höher, Arbeitspreis niedriger). Aber wie gesagt, das Endergebnis ist im Prinzip gleich, so dass ich das auch als erledigt ansehe, wenngleich die Transparenz fehlt. Unter Androhung der Schlichtungsstelle scheint BEV dann doch zahlungsbereit, aber eine Empfehlung ist der ganze Ablauf nicht.

Da die BEV ja ein Klompettangebot inkl. aller Kosten abgegeben hat, hätte es als Preiserhöhung fristgerecht mitgeteilt werden müssen. Sie sollten auf die alten Preise betehen.
Wir sind endlich keine Kunden mehr bei der BEV, diese Zeit gehört zu den schwärzesten in unserem Leben

Jetzt kam doch noch eine neue Abrechnung mit der vereinbarten Preisgestaltung. Warum nicht gleich so?