Warum kann das Unternehmen keine Lastschrift nach einer Kündigung mehr ausführen? Es konnte ja sonst auch die Abschläge abbuchen. Ich möchte keine Umstellung auf Überweisung, da laufe ich in Gefahr einer Mahnung und muss außerdem laut AGB die Gebühren von 2 EUR pro Überweisung bezahlen. Ich habe keinen Mandat für die Lastschrift entzogen.
Bestell-/Kundennummer: G21610016214 und 21610015279
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Weiterhin über die Lastschrift die Restlichen Abschläge einzuziehen
Antwort auf die Beschwerde vom 13.09.2017
Sehr geehrter Herr Shparun,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
kommentare und trackbacks 1
Das Problem wurde Kulant gelöst und verbleibe mit besten Dank!
"Bereits auf dem SEPA-Formular selbst findet sich der Hinweis, dass das Mandat mit Eingang der Kündigungserklärung erlischt. Diese Vereinbarung ist somit von Anfang an Gegenstand der Lastschriftvereinbarung.
Als Kunde erhalten Sie bereits wenn sie das SEPA-Mandat erteilen, Kenntnis von dem Erlöschen bei Kündigungseingang. Zudem erhalten Sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigungsbestätigung die Information, dass das SEPA-Mandat erloschen ist und Sie fällige Abschläge fortan selbst überweisen müssen.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden wir wunschgemäß weiterhin von Ihrem Sepa-Mandat Gebrauch machen und zum 01.10.2017 den Abschlag August 2017, ab dem 15.10.2017 wieder turnusmäßig abbuchen. "