Ich war vom 01.06.2016 bis 31.05.2017 Strombezieher bzw. Kunde der BEV.
Nach ordnungsgemäßer Kündigung erhielt ich meine Abrechnung Anfang Juli 2017.
Hierbei wurde ein Erstattungsbetrag (Überzahlung) von 449,30 Euro und versteckt unter Punkt 3. der Rechnung der vertraglich zugesicherte Neukundenbonus von 188,42 Euro ausgewiesen.
Der Überzahlungsbetrag wurde mir zum 18.07.2017 überwiesen, die Auszahlung des Neukundenbonus ist bis heute offen. Nachfragen haben hier nichts bewirkt, meist erfolgte die Antwort "Ich kann Ihre Angaben zur Zelt nicht aufrufen".
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 278585; Vertrags-Nr. 218783
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Sofortige Auszahlung des Neukundenbonus in Höhe von 188,42 Euro.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Die Überweisung des Neukundenrabattes ist am 22.09.17 erfolgt, sie kam spät, aber sie kam!