Am 28.08.2017 erhielt ich meine Endabrechnung, die deutlich höher als erwartet ausgefallen ist. Grund dafür war eine Preiserhöhung, die zum 01.01.2017 stattgefunden hat. Da mir eine solche Preiserhöhung meines Wissens jedoch nicht zugestellt wurde, habe ich in den alten E-Mails nachgesehen.
Am 19.11.2016 erhielt ich eine E-Mail mit dem Betreff: "Vorschau 2017: Was Stromkunden jetzt wissen müssen" in der keine Rede von einer Eröhung des Arbeitspreises zum 01.01.2017 war. Der entsprechende Satz klingt irreführend nach einer Erhöhung zum 01.01.2018, die man durch sofortige Vertragsverlängerung umgehen kann. Die versteckte Preiserhöhung von vormals ca. 21ct auf nun 29ct/kWh ca. 33% wird so gar nicht ersichtlich (s. Bild). Der Abschlag wurde nicht entsprechend angepasst. Bei telefonischem Kontakt war keine Kompromissbereitschaft oder gar Einsicht zu erkennen.
Als Reaktion hierauf habe ich Kontakt zum Verbraucherschutz aufgenommen, wo mir bestätigt wurde, dass es sich um eine versteckte und somit nicht zulässige Preiserhöhung handelt. Gemeinsam mit den dortigen Ansprechpartnern habe ich ein Schreiben aufgesetzt, in welchem wir erklären, dass diese Preiserhöhung nicht zulässig ist und deutsche Gerichte bereits in ähnlich gelagerten Fällen für die Verbraucher entschieden haben. Aus diesem Grund, so steht es in diesem Schreiben, werde ich nur die Kosten tragen, die nach dem alten Preis auf mich zugekommen wären. Diesen Betrag habe ich fristgerecht überwiesen.
Das Schreiben selbst wurde vollständig irgnoriert, obwohl es nachweislich als Einschreiben eingegangen ist. Man war jedoch durchaus dazu in der Lage, mir eine Mahnung über den ausstehenden Betrag zukommen zu lassen.
Zum einen ist es in meinen Augen grundsätzlich unerhört, seinen Kunden mit einem solchen Vorgehen das Geld aus der Tasche ziehen zu wollen. Zum anderen ist es ein Unding, nicht auf Beschwerden einzugehen und sie stattdessen totzuschweigen, obwohl über dieses Portal bereits in der Vergangenheit Kompromisslösungen gefunden wurden - was in meinen Augen bestätigt, dass sich die Firma der Unrechtmäßigkeit des Vorgehens bewusst ist.
Noch einmal: Ihre Preiserhöhung wurde gemäß §42 (3) EnWG nicht auf "transparente und verständliche Weise" mitgeteilt. Ferner zweifle ich die Billigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung i. H.v. 33% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.
Bestell-/Kundennummer: 8JUL1509958
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Wegfall der zusätzlichen Kosten durch die versteckte Preiserhöhung, Einstellung des Mahnverfahrens
Antwort auf die Beschwerde vom 15.09.2017
Sehr geehrter Herr Müller,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst