Handyticket angebl. ungültig, Androhung Strafe, Kind verzweifelt

Berlin

Folgender Sachverhalt von der Zugfahrt meiner Tochter am 21.08.2017 von Memmingen nach Jena: Onlineticket L3W221 gebucht mit dem Accountinhaber (Papa des Kindes) Kind 15 Jahre, wurde kurz vor Augsburg RB57523 circa 10:29 Uhr von einer sehr unfreundlichen Schaffnerin rote Haare, Brille, leider kein Name - kontrolliert. Sie meinte das Ticket sei nicht gültig, da der Name des Vaters da steht und nicht ihrer, drohte mit 60 Euro Strafe usw.

Mein Kind, völlig verzweifelt und kein Geld in der Tasche rief mich an und schilderte mir die Sache. Ich buchte in der Not nun online ein weiteres Ticket von Augsburg nach Jena 2MQ3AU, damit mein Kind heil zu mir kommen konnte, auf diesem stand mein Name und es gab bei anderen Kontrolleuren keinerlei Probleme. Die inkompetenten und unfreundlichen Mitarbeiter im Augsburger Reisezentrum gaben ihr lediglich die patzige Aussage sie müsse halt ein neues Ticket kaufen. Unmöglich. Mit diesem Text.

Beschwerde sofort eingeleitet, bis heute fast zwei Monate später KEINE REAKTION nur automatische Eingangsmails, aber NIX weiter. Frechheit! in der Zeit bereits 2x eine Antwort erbeten. Keine Reaktion. So viel zum Kundenservice der deutschen Bahn.

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

Erstattung eines der beiden Tickets bzw. Entschädigung und Schulung des Personals.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sehr geehrte FRau Abrell,

ich weiß ja nicht warum Sie sich über die Mitarbeiterin der DB-beschweren. Hätten Sie mal die Buchungshinweise gelesen dann hätten Sie gewußt das Handy-Tickets nicht für dritte gebucht werden können!

Hinweis:
Handy-Tickets können derzeit nur für den angemeldeten Nutzer und Mitreisende gebucht werden!

Wenn Sie das Ticket als Online-Ticket per PDF zum Ausdrucken erhalten möchten, können Sie nur für ein allein reisendes Kind buchen. Weitere Kinder müssen separat gebucht werden. Das ausgestellte Online-Ticket kann allerdings nicht als Handy-Ticket ausgestellt werden.

Demnach hatte die DB-Mitarbeiterin Recht und die anderen haben es falsch gemacht. Also seien Sie froh das es trotzdem geklappt hat und schieben Sie nicht Ihren Fehler der DB-Mitarbeiterin unter!

Ich würde ja sagen, sie verbuchen die Tickets unter Lehrgeld.

Haben sich entschuldigt und einen Gutschein in Höhe von 23 EUR geschickt