Immergrün zwingt zum Neuvertrag bei Umzug?

Köln

Ich habe 2016 ein Stromvertrag bei Immergrün abgeschlossen. Der Vertrag läuft seit dem 01.01.2017.

Da ich eine Wohnung gekauft habe werde ich zum 01.11.2017 umziehen. Ich habe das Immergrün telefonisch mitgeteilt. Die Dame am Telefon meinte ich kann den Vertrag so wie er ist mitnehmen. Es wird wieder ein 12 oder 24 Monatiges Vertrag abgeschlossen.

In den AGB's steht aber deutlich das der Vertrag mitgenommen werden kann.

Immergrün drückt sich so von den ganzen Bonusse.

Nach 10 Monaten immer noch kein Sofortbonus und der Vertraglich vereinbarter Freimonat wurde auch nicht gewährt.

Ich forder Immergrün auf den Vertrag in der neuen Wohnung bis zu ende laufen zu lassen.

Und den vertraglich vereinbarten Bonus auszubezahlen.

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 27007I1284

Meine Forderung an Immergrün Energie:

Den alten Vertrag mitnehmen und bis zum Ende laufen lassen. Also bis zum 31.12.2017

Antwort auf die Beschwerde vom 06.10.2017
Immergrün Energie

Abteilung: Beschwerde

06.10.2017 | 12:59 Uhr

Sehr geehrterHerr Yilmaz,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Der Sofortbonus und der Freimonat wurde ausbezahlt.
Der Vertrag wird gekündigt.
Ich denke Immergrün sollte die Passagen in der AGB überarbeiten.
Dort steht eindeutig das der Vertrag mitgenommen werden kann.
Für mich ist der Fall erledigt.