Der Vertrag wurde rechtzeitig gekündigt, Kündigungsbestätigung habe ich auch umgehend erhalten. Nach Zählerstandübermittlung ist jedoch keine Schlussrechnung, geschweige denn eine Auszahlung der überzahlten Abschläge erfolgt. Auch nach diversen Telefonaten und Aufforderungen zur Abrechnung, ist bislang keine Abrechnung erfolgt. Obwohl die sechs Wochen Frist bereits lange überschritten ist, ist immer noch keine Reaktion seitens der BEV zu verzeichnen. Ich hoffe nun, dass die BEV umgehend eine Abrechnung schickt und die Rückzahlung veranlasst und somit einen Rechtsstreit abwendet. Insbesondere, da die BEV meine Abschläge bei Vertragsbeginn deutlich erhöht hat und sich somit ein hoher Rückzahlungsbetrag ergeben hat.
Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr.310212
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Erstattung der Überzahlung.
Antwort auf die Beschwerde vom 05.10.2017
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
09.10.2017 | 14:25 Uhr
Sehr geehrte Frau Pluskat,
wir danken Ihnen für Ihre Nachfrage auch auf diesem Weg.
Wir haben die Abrechnung heute an Sie auf den Weg gebracht.
Sämtliche Auszahlungen an Sie wurden - ebenfalls heute - auf ihr bekanntes Bankkonto angewiesen.
Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die bei Ihnen entstandenen Umstände.
Bitte behalten Sie uns dennoch in guter Erinnerung.
Falls Fragen für Sie offen geblieben sind, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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Nach Veröffentlichung auf Reclabox schnelle Antwort von BEV. Anschließend sofortiger versand der Abrechnung und Auszahlung des überzahltem Geldes