Meine Mutter verstarb im Februar 2017 mit 89 Jahren. Da sie in den letzten Jahren mit ihrer täglichen Post etwas überfordert war, konnte ich nicht sofort erkennen, dass sie eine Privathaftpflicht hatte. Eigentlich kein Thema diese abzumelden. Nicht bei der HDI. Die Beiträge nach dem Tode können nicht erstattet werden. Noch besser: Der Wechsel des Versicherungsjahres ist im September. Man möchte nun für den September und Oktober den Beitrag noch erstattet haben. Zur Erinnerung: die Versicherte starb im Februar. WAS WIRD DA NOCH VERSICHERT? Unglaublich und nur bei Versicherungen möglich.
Bestell-/Kundennummer: V-049-998-613-4
Meine Forderung an HDI Global:
Erlass der Forderung.
Antwort auf die Beschwerde vom 06.10.2017
Sehr geehrter Herr Schmalt,
vielen Dank für Ihren Beitrag in diesem Forum.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen und melden uns direkt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
HDI Versicherung AG
kommentare und trackbacks 4
Hallo
ich habe etwas gefunden, was vielleicht hilft.
http://www.recht-finanzen.de/faq/2061-kuendigungsschreiben-fuer-versicherungsvertraege-im-todesfall
Vielleicht verzichtet die HDI auf jene 2 Monate Beiträge aus Kulanz. Das muss sie aber nicht. Verträge enden nunmal erst nach einer Kündigung. Das Versäumnis liegt in dem Fall nicht bei der Versicherung. Der Ton macht die Musik. BITTEN Sie um Kulanz.
Die erste Nachricht klang gut aber danach keine Meldung mehr. Ich werde den Betrag bezahlen und alle Versicherungen bei der HDI kündigen. Es gibt auch noch andere Versicherer. Aber diese Verträge werde ich besonders gut studieren.
HDI hat tatsächlich geantwortet und den Betrag gutgeschrieben, leider erst drei Tage nachdem ich aus Termingründen zahlen musste. Vielen Dank für die Veröffentlichung