Einem in Rechnung gestellten Nichterfüllungsschaden (92,932773 €) habe ich per E-Mail in aller Deutlichkeit widersprochen. Die Kündigung wurde zuvor im Rahmen eines Umzuges und dem damit verbundenen Sonderkündigungsrechtes (2 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit) ausgesprochen. Erwähnenswert ist auch, dass angesprochener Dienstleister bei einem Umzug explizit keine Mitnahme des Vertrages anbietet und demzufolge eine Kündigung die einzige Option darstellt.
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Zitat:
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird also gefragt, wie die Vertragspartei stünde, wenn der Vertrag nicht zu Unrecht beendet, sondern ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre. Der so ermittelte Betrag gibt den Nichterfüllungsschaden an. Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da. Geben Sie bei der Kontaktaufnahme bitte stets Ihre Vertragsnummer an.
Meine Antwort:
Ihre Standard-E-Mail ist so mehrmals im Internet zitiert und auch in meinem Fall nicht zutreffend, denn der Vertrag wurde nicht zu Unrecht gekündigt. Der Vertrag wurde im Rahmen eines Umzuges und damit verbundenem Sonderkündigungsrechtes gekündigt, da Sie mir nicht angeboten haben bzw. die Möglichkeit Ihrerseits explizit nicht besteht, den Vertrag am neuen Belieferungsort weiterzuführen.
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Die Zahlungserinnerung und Mahnung vom 06.10.2017 erachte ich folglich als gegenstandlos.
Bestell-/Kundennummer: 8511385116
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Stornierung des Nichterfüllungsschadens und Auszahlung des Differenzbetrages
Antwort auf die Beschwerde vom 11.10.2017
Sehr geehrter ReclaBoxler-5414059,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
kommentare und trackbacks 2
Aus "Kulanz" wird angeboten, den Nichterfüllungsschaden soweit zu reduzieren, dass eine Auszahlung des Differenzbetrages durch den Dienstleister vermieden wird.
Dienstleister beharrt auf seinen zweifelhaften Forderungen. Lediglich ein Teil wird aus "Kulanz erlassen".