Neukundenbonus verweigert

Hamburg

Mein Stromvertrag endete zum 31.07.17. Die Abschlussrechnung habe ich am 14.09.17 erhalten.

Mir ist aufgefallen, dass der Neukundenbonus auf der Abschlussrechnung fehlte und habe dies dem Kundenservice per E-Mail sofort weitergegeben. Hierauf bekam ich folgende Antwort:

Für Ihren Vertrag besteht kein Bonusanspruch. Folgende Kriterien entsprechen nicht unseren Voraussetzungen: Mehrtarifzähler.

Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durchgearbeitet und kann keinen Hinweis darauf finden, dass die Auszahlung des Neukundenbonus unter den angeführten Kriterien verweigert werden kann.

Gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann lediglich die Stromlieferung ausgeschlossen werden, wenn es sich um einen Mehrtarifzähler handelt. Die Stromlieferung wurde aber nicht abgelehnt und es erfolgte eine durchgehende Belieferung von 12 Monaten.

Es ist eine Unverschämtheit seine Kunden durch die automatische Nichtauszahlung der Boni zu schikanieren, obwohl bei Abschluss des Vertrages verbindlich festgelegt wurde, dass dieser Neukundenbonus automatisch mit der Abschlussrechnung vergütet werde.

Bestell-/Kundennummer: GF542155112

Meine Forderung an Grüner Funke:

Auszahlung des zugesicherten Neukundenbonus

Antwort auf die Beschwerde vom 11.10.2017
Grüner Funke

Abteilung: Leitung Kundenservice

11.10.2017 | 14:48 Uhr

Sehr geehrter Frau Lemstra,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

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Mir wird dauernd erzählt, dass ich den Neukundenbonus nicht bekomme, da mein Stromzähler ein Mehrtarifzähler wäre und ich das dem Stromanbieter hätte mitteilen müssen. In den AGB's steht nicht, dass der Erhalt des Neukundenbonus vom Zählertyp abhängt.