Imnergrün Energie hat nach meinem Umzug eine Schlussrechnung für die alte Wohnung erstellt. Soweit so gut. In dieser war ein Nichterfüllungsschaden in Höhe von 250 € angführt. Dieser ist meiner Meinung nach unzulässig aus folgenden Gründen:
Der Stromanbieter hat meiner Sonderkündigung wegen Umzugs zugestimmt. Es gab weder Hinweise darauf, dass er dies nicht machen muss noch Hinweise auf mögliche Schäden.
Gem. §254 BGB ist der Stromanbieter dazu verpflichtet Schäden abzuwenden oder zu mindern dieser Pflicht ist er somit nicht nachgekommen.
Die Kündigung war ordnungsgemäß und es kam kein Hinweis auf mögliche Schäden.
Bestell-/Kundennummer: 29011E1268
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Fallenlassen des Nichterfüllungsschadens
Antwort auf die Beschwerde vom 10.10.2017
Sehr geehrte Frau Geppert,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.