BEV erstellt keine Jahresabrechnung und zahlt Guthaben nicht aus

Nach Zählerstandübermittlung ist jedoch keine Schlussrechnung, geschweige denn eine Auszahlung der überzahlten Abschläge erfolgt. Auch nach diversen Telefonaten und Aufforderungen zur Abrechnung, ist bislang keine Abrechnung erfolgt. Obwohl die 10 Wochen Frist bereits lange überschritten ist, ist immer noch keine Reaktion seitens der BEV zu verzeichnen. Ich hoffe nun, dass die BEV umgehend eine Abrechnung schickt und die Rückzahlung veranlasst und somit einen Rechtsstreit abwendet. Insbesondere, da die BEV meine Abschläge bei Vertragsbeginn deutlich erhöht hat und sich somit ein hoher Rückzahlungsbetrag ergeben hat.

Bestell-/Kundennummer: 300097

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Die Kündigung mit sofortiger Wirkung, Jahres und Schlussabrechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 13.10.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

13.10.2017 | 04:47 Uhr

Sehr geehrter Herr Belakov,

wir gehen davon aus, dass wir Ihre Fragen in unserem heutigen Telefonat mit Ihnen zu Ihrer Zufriedenheit klären konnten.

Ihre Verbrauchsabrechnung werden Sie kurzfristig auf dem postalischen Wege erhalten.

Parallel zum Rechnungsversand werden wir die Erstattung eines eventuellen Guthabens sowie des Neukundenbonus veranlassen.

Ihrem Wunsch nach einer Kündigung außerhalb vertraglich vereinbarten Frist sind wir entgegengekommen.

Sobald uns die Zustimmung Ihres zuständigen Netzbetreibers vorliegt, werden wir Ihnen Ihre Kündigungsbestätigung zusenden.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Vielen Dank für Ihre Mithilfe!