Keine Antwort auf Emails und keine Cashbackauszahlung

München

Ich habe einen Otelo Mobilfunkvertrag über Check 24 abgeschlossen. Dadurch wurde mir ein Cahbackbetrag von 75 Euro versprochen von Check 24. Bedingung für die Auszahlung war die erste Otelorechnung fristgerecht an Check 24 zu senden, Vertragsabschluss über Check 24 und Bestätigung durch Otelo das der Vertrag läuft. Die erste Rechnung wurde von mir fristgerecht eingereicht und der Abschluss des Vertrags geschah auch nachweislich über Check 24. Mir wurde dies auch schon von Check 24 bestätigt und mitgeteilt das nur noch die Freigabe von Otelo fehlt.

Dies ist jetzt schon Wochen her und habe deshalb vor 2 Wochen schon mit Otelo telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt das die Freigabe schon erfolgt ist und ich bereits schon meine 3. Monatsrechnung bezahlt habe. Daraufhin habe ich dies per Email Check 24 mitgeteilt, inklusive meiner 3 letzten Rechnungen und der Bitte mein Cashback auszuzahlen. Da jetzt alle Bedingungen erfüllt sind. Trotz mehrmaligem Schicken von Emails keine Rückantwort seit 2 Wochen.

Dies halte ich für eine Zeitschinderei und Hinhaltetaktik seitens Check 24! da ich schon mittlerweile 3 Rechnungen von Otelo habe und das schon allein Beweis dafür ist, dass der Mobilfunkvertrag läuft und nicht storniert wurde.

Bestell-/Kundennummer: 20571049

Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal:

Auszahlung des Cashbacks

Antwort auf die Beschwerde vom 18.10.2017
CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Abteilung: Marketing

18.10.2017 | 12:57 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr Cashback steht Ihnen zu und wird Ihnen in jedem Fall überwiesen, nachdem uns eine positive Rückmeldung seitens Ihres Anbieters vorliegt. Leider ist dies jedoch noch nicht erfolgt. Wir haben aber Ihren Anbieter kontaktiert und melden uns bei Ihnen sobald wir eine Rückmeldung erhalten.

Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns und danken Ihnen für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst