Nach Vertragskündigung erhielt ich am 04.09.2017 (ca. 3 Monate vor Vertragsende am 30.11.2017) eine Mitteilung von Immergrün, dass das SEPA Lastschrift Mandat für die beiden noch offenen Abschlagszahlungen (Oktober, November) nicht mehr gelte und ich die beiden Beiträge gesondert auf ein mir unbekanntes Konto überweisen müsse. Ein solches Vorgehen ist bei Immergrün bzw. den Subunternehmen der 365 AG offenbar üblich. Der Hintergrund diese Schikane ist mir unklar.
Da ich mir nicht sicher war, ob es sich hier um eine Phishing-Mail handelt und um die Abschläge in gewohnter Weise über Bankeinzug zu bezahlen, habe ich mich unverzüglich noch im September 2017 mit dem Kundenservice von immergrün in Verbindung gesetzt und eine zusätzliche Einzugsermächtigung explizit für die beiden noch ausstehenden Abschlagszahlungen erteilt (sogar zusätzlich per Post). Immergrün bestätigte mir am 21.09.2017 die neue Einzugsermächtigung, gültig ab 01.10.2017. Soweit, so gut.
Einen Tag später erhielt ich von immergrün eine Mail mit gleichem Text wie am 04.09.2017, als ob der gesamte Schriftverkehr nicht stattgefunden hätte. Ich setzte mich unverzüglich wieder mit dem Kundenservice von Immergrün in Verbindung, beschrieb die ganze Vorgeschichte und bat um Klärung. Wenige Tage danach wird mir die Gültigkeit der neuen Einzugsermächtigung bestätigt, verbunden mit dem Hinweis, dass die Abschlagszahlung für Oktober erst am 15.10.2017 erfolgt, also die ursprüngliche Einzugsplanung offensichtlich geändert wurde. Soweit, so gut.
Am 13.10.2017 erhielt ich dann von immergrün eine Zahlungserinnerung. Ich setzte mich erneut mit deren Kundenservice in Verbindung und bat um firmeninterne Klärung. Wenige Tage danach erhielt ich die Bestätigung der Gültigkeit meiner Einzugsermächtigung, mit der Ankündigung, dass die fälligen Beiträge erst ab 01.11.2017 eingezogen werden.
Sie ahnen es? Am 24.10.2017 erhielt ich von immergrün eine Mahnung zur Zahlung des Oktober-Abschlags zzgl. Mahngebühr in Höhe von 2,50 €, verbunden mit der Androhung, dass bei weiterem Zahlungsverzug ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Eine erneute Kontaktaufnahme meinerseits mit immergrün ergab eine Bestätigung des Lastschrift Einzugs aller fälligen Abschlagszahlungen, diesmal ab 01.12.2017. Ich erwarte, dass ich trotz dieser Bestätigung demnächst einen Brief eines Inkassounternehmens erhalte und dieses absurde Theater in die nächste Runde geht.
Was ist das für ein Geschäftsgebaren? Sämtliche Klärungsersuche meinerseits werden zunächst von immergrün bestätigt und offenbar kurz darauf wieder ignoriert. Will man Kunden, die den Vertrag gekündigt haben, schikanieren oder Gründe suchen, um die Bonuszahlung nach Vertragsende zu verweigern? Sollte die Geschichte nicht unverzüglich von immergrün geklärt werden, sehe ich mich gezwungen, meinem Vermittler Check24 von der immergrün Geschäftspraxis zu informieren.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 21608012493
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Einzug der fälligen Abschlagszahlungen per Bankeinzug, wie vereinbart (ohne Abzug von Mahngebühren)
Antwort auf die Beschwerde vom 03.11.2017
Sehr geehrter Herr Kleinmann,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
kommentare und trackbacks 1
Immergrün hat die Abschlagszahlungen für Oktober und November am 02.11.2017 abgebucht. Ein Anruf beim Kundenservice bestätigte, dass nun das Konto ausgeglichen sei und ich die Mahnungen (mittlerweile kam noch eine Mahnung als Brief) ignorieren könne. Warum nicht gleich so und nur mit dieser Verwirrung? Bin mal gespannt, wie man sich bei der Schlussrechnung und der damit verbundenen Bonuszahlungen anstellt. Halte Euch auf dem Laufenden, falls in diesem Zusammenhang Grund zu einer weiteren Beschwerde entsteht.