Seit 01.09.2017 bin ich in Belieferung durch die BEV. Der Sofortbonus in Höhe von 140 Euro wurde bis jetzt nicht ausbezahlt, obwohl dieser bereits überfällig ist. Erhalte ich diesen bis zum 10.11.2017 nicht, werde ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle einschalten.

Bestell-/Kundennummer: 702650/601245

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Auszahlung des Sofortbonus von 140 Euro.

Antwort auf die Beschwerde vom 03.11.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

03.11.2017 | 13:10 Uhr

Sehr geehrte Frau Schäfer,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen auf diesem Weg.

Allerdings haben Sie hier wohl etwas falsch verstanden.

Ihr Sofortbonus wird 60 Tage nach Belieferungsbeginn fällig. Ihre Belieferung durch uns hat am 01.09.2017 begonnen. Ihr Sofortbonus wird somit zum 01.11.2017 fällig.

Es ist schon von daher nichts „überfällig“?

Ihr Sofortbonus wurde Ihnen bereits heute überwiesen. Bitte beachten Sie insofern die Eingänge auf Ihrem Bankkonto.

Wir sind Ihnen verbunden, wenn Sie Ihre Anspruchshaltung an die vertraglichen Grundlagen anpassen können.

Herzliche Grüße

Ihr BEV Kundenservice-Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst