Falsche Abrechnung ohne Rabatt - Direktbonus nicht ausgezahlt

Vor kurzem erhielt ich die Jahresabrechnung von BEV.

Ich habe ich gleich drei Probleme:

1. Die in der Abrechnung berechneten Preise (Arbeitspreis und Grundpreis) sind komplett anders als in der Auftragsbestätigung vereinbart. Kann ich mir nicht erklären.

2. Bei Vertragsschluss wurde ein Rabatt von 15% auf den Jahresverbrauche vereinbart, der dann im Rahmen der Jahresabrechnung berücksichtigt werden sollte. Leider fehlt dieser Rabatt komplett.

3. Der versproche Direktbonus sollte innerhalb von 90 Tagen ausbezahlt werden. Leider habe ich den Bonus bis heute nicht bekommen. Bei telefonischen Rückfragen wurde ich immer wieder vertröstet.

Wenn ich mich hier bei ReclaBox ein wenig umschaue, scheint mein Fall kein Einzelfall zu sein. Es drängt sich irgendwie der Eindruck auf, als wäre es das Standardvorgehen von BEV.

Sollte sich der Fall nicht innerhalb der nächsten zehn Tage klären, werden ich die Sache an einen Anwalt übergeben.

Bestell-/Kundennummer: 311727

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Bitte erstellen Sie unverzüglich eine Abrechnung mit den vereinbarten Preisen und Rabatten & zahlen Sie unverzüglich den Sofortbonus aus.

Antwort auf die Beschwerde vom 09.11.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

09.11.2017 | 05:55 Uhr

Sehr geehrter Herr Völker,

vielen Dank für Ihre Hinweise auch auf diesem Weg.

Offensichtlich haben Sie den Ausweis Ihres Bonus unter Punkt 3. Ihrer bisherigen Abrechnung übersehen.

Wir haben Ihre Abrechnung dennoch neu erstellt und die von Ihnen gewünschten Anpassungen vorgenommen.

Ihre Auszahlungen sind an Sie unterwegs.

Fehler kommen vor. Bitte unterstellen Sie uns nicht, dass hier Methode dahinter liegt.

Das wäre dann der falsche Rückschluss.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

bewerten sie die antwort von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst