Falsche Abrechnung

Hamburg

Ich würde von diesem Anbieter dringend abraten. Es ging schon los das ich beim Übergang vom alten Anbieter zu Grüner Funke die 1. Zahlung nicht fristgerecht geleistet habe - Ja mein Fehler. 2 Tage nach dem Termin gab es dann sofort eine Mahnung und eine unverschämte E Mail, in der man von mir 2 Abschagszahlungen als Vorkasse und Mahngebühr verlangte. Dies war der Start.

Der vereinbarte sofortige Bonus von 150 Euro wurde mir nach mehreren mühsamen Telefonaten mit 5 Monaten Verspätung gezahlt. Ich habe darauf gekündigt und nach einem Jahr belieferung die Schlussrechnung erhalten. Natürlich fehlt hier der vereinbarte 15% Neukundenbonus.

E Mail habe ich schon geschrieben, telefonisch natürlich keinen erreicht, aber mal sehen wie lang das jetzt dauert bis ich meine richtige Abschluss Rechnung erhalte.

Man könnte glauben hier steckst System dahinter und es ist echt mühsam. Nie wieder dieses Unternehmen.

Meine Forderung an Grüner Funke:

15% Neukundenbonus wie vereinbart und einfach an den Vertag halten

Antwort auf die Beschwerde vom 22.11.2017
Grüner Funke

Abteilung: Leitung Kundenservice

22.11.2017 | 17:00 Uhr

Sehr geehrter Herr Eberhagen,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

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Sehr geehrtes Serviceteam anbei meine unbeantwortete E Mail an Sie vom 20.11.:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach meinem soeben geführten Telefonat mit einem Mitarbeiter von Ihnen wurde mir mitgeteilt das Sie mir die Zahlung des vertraglich vereinbarten 15 % Neukundenbonus (235,45 Euro) verweigern.
Als Grund geben Sie an das ich eine PV habe.

Auch nach Gegenlesen des Punktes (3.3 Bei Stromlieferverträgen ausgeschlossen ist die Belieferung von Entnahmestellen mit Reservestromanlagen (z. B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), Notstromaggregaten, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Bargeld- und/oder Chipkartenzählern, Doppel oder Mehrtarifzählern. Von dem Lieferanten nicht angeboten wird weiter die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in Ihr Hausnetz einspeisen. Ausgeschlossen ist weiter eine Belieferung von Kunden, die nur über die Netze ausländischer Netzbetreiber möglich ist.)
Hier steht lediglich, dass keine Stromlieferung angeboten werden kann, was aber ja geschehen ist. Es kann doch nicht sein, dass auf einen überhaupt nicht passenden AGB-Punkt verwiesen wird um einen Bonus zu streichen.
Ich kann mich ja auch nicht hinstellen und sagen ich bezahle die Rechnungen nicht, weil ich eigentlich gar nicht hätte beliefert werden dürfen.

Da ich den Vertrag als Verbraucher im Sinne des §13 BGB abgeschlossen habe, erwarte ich somit eine Korrektur der Endabrechnung mit Anrechnung des vereinbarten 15 % Neukundenbonus (235,45 Euro) binnen der nächsten zwei Wochen.
Wenn ich nach der Verstreichen dieser Frist am 4.12. kein positives Ergebnis von Ihnen bekomme sehe mich leider gezwungen den ganzen Vorfall meinem Rechtsanwalt zu übergeben.

Bereits bei Auszahlung des 150 € Sofortbonus (Zusage 90 Tage nach Lieferbeginn – Lieferbeginn war der 07.11.2016 - Auszahlung 02.08.2017 nach Aufforderung) gab es Probleme.

Ich sehe mich als Verbraucher getäuscht und nehme mir das Recht heraus hierüber auch den Verbraucherschutz zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Grüner Funke hat folgendes geantwortet:
Sehr geehrter Herr Eberhagen,

wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 20.11.2017

Hierzu haben wir mit den betroffenen Fachabteilungen Rücksprache gehalten.

Unsere Revisionsabteilung hat festgestellt, dass an Ihrer Abnahmestelle eine Photovoltaikanlage betrieben wird.

In Ziffer 3, Absatz 3.3 der dem Liefervertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen ist vereinbart, dass die Belieferung von Photovoltaikanlagen standardmäßig nicht angeboten wird.

Damit liegt ein Belieferungsausschluss- und somit ein Bonusversagungsgrund vor.

Sollten Sie den Strom aus der Photovoltaikanlage nicht in Ihr Hausnetz einspeisen, sondern dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen, besteht weiterhin kein Bonusanspruch, da Sie Ihren aus der Photovoltaikanlage gewonnenen Strom an den Netzbetreiber verkaufen und hierin eine gewerbliche Tätigkeit liegt.

Gemäß Ziffer 8 Absatz 8.4 der AGB besteht ein Bonusanspruch lediglich für Privatkunden in ihrem abgeschlossenen Privattarif.

Bedauerlicherweise können wir Ihnen daher nichts anderes mitteilen, als dass ein Bonus hier aufgrund der dem oben genannten Stromvertrag zugrunde liegenden vertraglichen Bedingungen grundsätzlich nicht gewährt werden kann.

Jedoch besteht im Sinne einer zügigen Erledigung der Angelegenheit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Bereitschaft Ihnen erneut entgegenzukommen, um eine abschließende und gütliche Einigung zu erreichen.

Zur Abgeltung des strittigen Bonusanspruches bieten wir Ihnen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 110,00 € brutto an.

Dieser Betrag wird als Gutschrift in eine angepasste Abrechnung eingebucht. Damit sind Ihre streitgegenständlichen Ansprüche vollständig abgegolten.

Bitte teilen Sie uns bis zum 29.11.2017 mit, ob Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind.

Ich warte immer noch auf mein Geld. Angekündigt ist die Überweisung aber es dauert.