Versteckte bzw. nie erhaltene Preiserhöhung

Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerspreche ich der Schlussrechnung vom 09.11.2017, weil Ihre Preiserhöhung gemäß §42 (3) EnWG nicht auf „transparente und verständliche Weise“ mir mitgeteilt wurde. Die Ankündigung der Preiserhöhung im Schreiben vom 19.11.2016 ähnelt sehr dem Sachverhalt der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014. In diesen Fällen haben deutsche Gerichte (u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Außerdem beinhaltet es nur den Grundpreis und nicht den Arbeitspreis. Eine Mail über die Preiserhöhung des Arbeitspreises habe ich nie erhalten.

Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung i. H.v. über 10% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Seite der Verbraucherzentrale, wo ähnliche Klauseln vom BGH als unzulässig eingestuft wurden: http://www.verbraucherzentrale.de/Rueckforderung-ueberhoehter-Gaspreise-4.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und weigere mich den Betrag von 308,67 € zu zahlen.

Viele Grüße

Tuba Kara

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 8SEP15015016

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:

Grundpreis und Arbeitspreis wie vertraglich vereinbart belassen!

Antwort auf die Beschwerde vom 14.12.2017
Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Abteilung: Leitung Kundenservice

14.12.2017 | 11:58 Uhr

Sehr geehrte Frau Kara,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fuxx Service-Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst