Fehlende Guthabenauszahlung und versteckte Preiserhöhung

Kunden-Nr. 304310 Zähler-Nr. S365000-5041311 Rechnungs-ID 1V. 237911-HI. -5041311/335559

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie auf, das Guthaben aus der Abrechnung vom 08.11.2017 in Höhe von 270,05 Euro zuzüglich des unter Ziff. Vier Vertragsrelevante Informationen (Stand 01.01.2018) genannten Neukunden-Bonus in Höhe von 127,04 Euro innerhalb einer Frist von zehn Tagen, d. h. bis spätestens 01.12.2017 auf mein Konto zu überweisen. Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Forderungseinziehung beauftragen.

Weiterhin bestehe ich auf einer formellen schriftlichen Mitteilung, zu welchem Termin die in Ziffer 4 genannten Preise wirksam werden sollen, da diese Preise von der derzeit gültigen vertraglichen Vereinbarung deutlich abweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Iker

Bestell-/Kundennummer: 304310

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Auszahlung von 397,09 binnen zehn Tagen sowie Rücknahme nicht angekündigter Preiserhöhung.

Antwort auf die Beschwerde vom 21.11.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

21.11.2017 | 05:29 Uhr

Sehr geehrte Frau Iker,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sicher ist das nicht die richtige Plattform für eine vollständige inhaltliche Klärung Ihrer Fragen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns künftig die Gelegenheit geben könnten, Ihre Fragen vor einer Eskalation, mit Ihnen gemeinschaftlich zu klären.

Wir nehmen gerne Stellung:

Ihre Auszahlungen aus Ihrer Abrechnung vom 08.11.2017 sind bereits an Sie unterwegs.

Sie kennen das sicher auch aus anderen Firmen, dass Auszahlungen turnusmäßig über den Monat verteilt erfolgen.

Ihre neuen Preise werden ab dem 01.01.2018 wirksam.

Insofern haben Sie das Ihnen mitgeteilte Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist bis zum 01.01.2018.

Ihre Kündigung können Sie uns jederzeit bis dahin formlos per Mail, selbstverständlich auch schriftlich, übermitteln an: kundenservice@bev-energie.com

Selbstverständlich würden wir uns freuen, wenn Sie weiter unsere Kundin bleiben.

Bitte vergleichen Sie. Wir sind auch weiterhin mit unserem Angebot ganz vorne dabei.

Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, auf uns zuzukommen.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

bewerten sie die antwort von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Hinter diesen dürren Zeilen verbirgt die BEV eine Preiserhöhung des Verbrauchspreises von 3,79 % sowie eine Erhöung des Grundpreises von immerhin 50 %. Jeder Leser mag selbst entscheiden, ob er dieses Vorgehen noch als seriös ansieht.

Die von der BEV angesprochene außerordentliche Kündigung liegt dem Unternehmen als Fax seit dem 19.11.2017 15:49 h vor.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst