Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie fragen, welches Zahlungsmittel bei Ihnen (Penny Markt)
gültig ist.
Meine Frage resultiert aus einem Einkauf bei Ihnen am vergangenen Mittwoch (15. November. Penny Filiale, Deisenhofener Str. 14-16, 81539 München).
Ich wollte meinen Einkauf mit einem 500 Euro Schein bezahlen, jedoch wurde dieser von der Kassiererin abgelehnt mit dem Verweis, ich müsse zur Bank gehen und das Geld wechseln.
Sie nehmen keine 200 sowie 500 Euro Scheine an, aus dem Grund, dass diese Scheine häufig gefälscht werden.
Ich musste meinen Einkauf im Laden lassen.
Ich frage mich, ob der Euro nun ein Zahlungsmittel ist oder nicht?
Wenn schon, dann ist die Verweigerung der Annahme nicht nur ein Angriff gegen mich, sondern auch gegen den Staat. Aus dem einfachen Grund, dass der Staat das Geld druckt und als offizielles Zahlungsmittel in Deutschland publiziert.
Die Ausrede, dass viele Scheine gefälscht sind, ist etwas, dass in der Kompetenz des Geschäftes liegt, aber nicht den Kunden interessieren muss. 50 Euro Scheine werden am häufigsten gefälscht. Wieso werden diese bei Ihnen nicht auf den Index genommen? Vielleicht werden ja bald 100 Euro Scheine gerne gefälscht. Kann man mit diesen dann auch nicht mehr in Ihren Läden zahlen?
Ich werde bei Penny nicht mehr einkaufen und werde mit meinem Rechtsanwalt absprechen, ob eine solche Verfahrensweise erlaubt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Forderung an PENNY-Markt:
Entsprechend der Sache.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 11
Es ist zulässig was der Markt getan hat wenn das Verhältnis zwischen Einkauf und Geldschein gegeben ist. Sie haben keinen Rechtsanspruch mit einem 500 Euro Schein zu zahlen, von daher sollten Sie den Gang zum RA sparen
Jeder Händler ist verpflichtet auf Euro und Cent ausgestellte Scheine und Münzen zu akzeptieren. Das gilt auch für den 200 und 500 Euro Schein.
Für Tankstellen gibt es Ausnahmen. 200 und 500 Euro Scheine müssen Tankstellen nicht akzeptieren.
Herr Daeuble, mit welcher Rechtsprechung argumentieren Sie?
Mit keiner, richtig. Denn es gibt keine Rechtsprechung zur Annahme von Geldscheinen. Möchte jemand einen Einkauf von 100 Euro mit einem 500 Euro Schein bezahlen muss der Kaufvertrag nicht zustande kommen. Das Verhältnis ist hier nicht gegeben und der Händler nicht verpflichtet, für diesen Fall, ausreichend Wechselgeld zur Verfügung zu haben.
Ihre Argumentation mit Tankstellen ist Unsinn, hier gibt es keine Ausnahme. Lediglich bekommt man hier meist am der Zapfsäule den Hinweis
Arbeite selber in einer Drogerie und wir nehmen schon seit vielen Jahren keine 500 Euro Scheine mehr an. Wenn dem Händler das Risiko einer Fälschung zu groß ist, dann ist es sein gutes Recht, dieses Risiko zu minimieren.
Grundsätzlich dürfen alle gesetzlich zugelassenen Euro-Scheine als Zahlungsmittel verwendet werden, also auch die 200 und 500 Euro-Scheine. Dennoch dürfen die Händler die Annahme dieser Scheine verweigern, wenn die Bezahlung mit einem solchen Schein außer Verhältnis zum Kaufpreis steht. In einem solchen Fall kann der Kunde nämlich nicht erwarten, dass der Händler genügend Wechselgeld in der Kasse hat. Wichtig ist nur, dass die Händler den Kunden von der Einschränkung sichtbar in Kenntnis setzen, zb mit einem Hinweisschild an der Kasse oder im Eingangsbereich.
Dann können sie C. Less froh sein, daß noch kein Kunde Anzeige gegen ihre Drogerie erstattet hat. Ich bin Filialleiter einer REWE Filiale. Ein Kunde ist zum Anwalt gegangen und der Anwalt vor Gericht. Das Gericht hat mir mit 5000 Euro Zwangsgeld gedroht wenn ich auch weiterhin keine 500 Euro Scheine akzeptiere.
Ich stelle mal in Frage das sie Marktleiter bei REWE sind Herr Daeuble, denn sonst würden sie die kleinen Aufkleber für den Markt kennen der die Annahme verweigern lässt. Und sie privat können gar nicht abgemahnt werden sondern lediglich das Unternehmen. Denn in deren Namen arbeiten sie
Herr Daeuble, dann sind Sie kein guter Marktleiter mit dem Wissen das Sie haben sollten
Hallo Corey Taylor.
Ich bin nicht privat abgemahnt worden sondern meine Filiale.
Meine REWE Filiale führe ich selbstständig, die Filiale gehört nicht zum REWE Konzern. Der BGH in Karlsruhe hat meine Filiale abgemahnt und mit einem Zwangsgeld gedroht wenn ich nicht alle Euroscheine akzeptiere.
Alle anderen Gerichtsinstanzen wie LG, OLG haben mir Recht gegeben, leider hat der Kunde das nicht akzeptiert und ist bis zum BGH gegangen.
Vor einigen Jahren war ich Pächter einer Shell Tankstelle. Daher weiß ich, daß es für Tankstellen Ausnahmen gibt.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst