Versand- & Verpackungskosten bei Mängelgewährleistung Bollerwagen

FUXTEC GmbH
71083 Herrenberg-Gültstein

Der Wagen kam bei uns an und das Rad blockierte. Wir nahmen an, wegen des verzogenen, defekten Schutzbleches. Nach Mängelrüge und einem fehlgeschlagenen ersten Nachbesserungsversuch (Reparatur des defekten Schutzbleches) hat uns FUXTEC den Wagen wieder zugeschickt.

Das Rad klemmt nach wie vor. Wir würden den Wagen gerne wieder einschicken und FUXTEC ist grundsätzlich zur weiteren Nachbesserung bereit. So weit, so gut. Problem 1: wir haben Nachlieferung, also die Lieferung eines neuen Wagens verlangt. Kommentarlos wurde die Nachbesserung vorgenommen; auf unsere Forderung wurde mit keiner Silbe eingegangen. Problem 2: FUXTEC will zwar aus "Kulanz" (hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet, § 439 Absatz 2 BGB) die Versandkosten tragen, nicht aber die Kosten für die Verpackung des sehr sperrigen und sehr fragilen Wagens. Die ursprüngliche Verpackung ist nach dem vielen Hin- und Hersenden, Öffnen und Verschließen zerfleddert, sonst hätten wir diese einfach genommen. Meine Bitte um Zusendung eines leeren Kartons mit Schutzhüllen etc. wurde zurückgewiesen. Genauso wie die Bitte um einen Vorschuss für die entsprechenden Verpackungskosten. Hierzu ist FUXTEC aber auch nach § 439 Absatz 2 BGB verpflichtet.

Bestell-/Kundennummer: 106296

Meine Forderung an FUXTEC:

Nachlieferung eines neuen, mangelfreien Wagens - den defekten schicke ich dann mit dem entsprechenden Karton zurück; hilfsweise: kostenloseZurverfügungstellung Verpackung

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 197 Tagen und 8 Stunden.

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst