BESCHWERDE 111a EnWG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Email vom 25.11.2017 haben Sie mir die Erhöhung der Grundgebühr meines Vertrages von 4,34 €/Monat auf 14€/Monat mitgeteilt. Dies entspricht einer Grundgebührerhöhung um 323%. Deshalb hatte ich Ihnen mit Einschreiben vom gleichen Tag meine Sonderkündigung zugestellt, und hiermit fristgerecht sofort, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Diese Sonderkündigung haben Sie mit Email vom 5.12 mit der Begründung abgelehnt:
"wir bedanken uns für Ihre Nachricht.
Wir bedauern, Ihren Entschluss, uns verlassen zu wollen.
Die wirksame Kündigung eines Vertrages setzt jedoch voraus, dass diese form- und fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird.
Dieses ist bei der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung leider nicht der Fall, sodass wir Ihrem Wunsch, den Vertrag zu beenden, derzeit nicht entsprechen können.
Vielleicht möchten Sie Ihren Wunsch nochmal überdenken? "
Sie sind an Recht und Gesetz gebunden. Deshalb fordere ich Sie auf, die Sonderkündigung zu akzeptieren.
In meinem EFH sind zwei Stromzähler verbaut. Die Verträge sind identisch. Deshalb hatte ich beide Verträge gekündigt.
Bestell-/Kundennummer: GF354885168 und GF242685115
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Bestätigung meiner Sonderkündigungen zu GF354885168 und GF242685115
Antwort auf die Beschwerde vom 07.12.2017
Sehr geehrter Herr Sohn, wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
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Bisher habe ich nur eine Bitte um Geduld erhalten, d. h. die Beschwerde wurde bisher NICHT gelöst.
Mit Schreiben vom 5.12.2017 hatte ich erneut Vertrag GF242685115 zusätzlich zu meiner Sonderkündigung vom 25.11.2017 gekündigt aufgrund meines Sonderkündigungsrechts infolge der Mitteilung zur Strompreiserhöhung des monatlichen Arbeitspreises auf 35,7 Ct/KWh statt wie bisher 27,1 Ct/KWh. Diese Mitteilung war mir nicht per E-Mail, sondern nur im Kundenportal zugesendet worden. Für dieses Kundenportal wurden mir erst am 25.11.2017 um 11:27 Uhr die Zugangsdaten mitgeteilt. Der Nachweis wurde als Anlage zu Kündigung beigefügt. Deshalb konnte mich die Mitteilung nicht vorher erreichen. Grüner-Funke war deshalb der Verpflichtung gemäß §41 (3) EnWG insoweit nicht nachgekommen. Daraufhin erhielt ich mit E-Mail vom 12.12.2017 direkt 2 Kündigungsbestätigungen und zwar für Vertrag GF242685115 zum 22.12.2017 und für Vertrag GF354885168 zum 31.01.2018.