Sehr geehrte Damen und Herren am 07.12.2016 erhielten wir unsere Verträge für Strom und Gas für das Jahr 2017. Da wir in unserem Haus zwei Strom und auch zwei Gaszähler haben sind es vier Verträge. für jeden der Verträge wurde uns ein Sofortbonus und Gratisenergie zugesagt und auch schriftlich bestätigt. Nachdem wir Immergrün um die Auszahlung der Gratisenergie und dem Sofortbonus gebeten hat, zahlte man uns das für zwei Verträge aus. Als es nun für die beiden anderen Verträge nicht gezahlt wurde schrieben wir erneut eine Email an immergrün. Mit der Antwort von immergrün hätten wir so nicht gerechnet. In der Antwort teilte uns immergrün folgendes mit. (Für Ihren Vertrag G21611011060 besteht kein Bonusanspruch. Folgende Kriterien entsprechen nicht unseren Voraussetzungen: Weiterer Bonusvertrag vorhanden G21611011059) Komisch ist nur das uns in allen vier Verträgen sowohl der Sofortbonus wie die Gratisenergie zugesichert wurde. Daher fordere ich immergrün dazu auf sich an ihre Verträge zu halten und uns den Sofortbonus und die Gratisenergie der noch beiden ausstehenden Verträge umgehend auf unser Konto zu überweisen. mit freundlichen Grüßen Fam. Eckers
Bestell-/Kundennummer: G21611011060 und 21611010503
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Zahlung der Restforderung Sofortbonus und Gratisenergie gesamt 401,80€
Antwort auf die Beschwerde vom 07.12.2017
Sehr geehrter Herr Eckers, vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Immer noch nicht zu unserer Zufriedenheit gelöst.