12.12.2017 | 07:24 Uhr | 254 Views
Im Angebot wird ein Bruttopreis angegeben, in der Endabrechnung Aufteilung auf Arbeitspreis und Stromsteuer, BruttoArbeitspreis lt. Angebot ca. 22Cent, in der Endabrechnung nun ca. 25Cent, Mitteilung über Preisänderung nicht erfolgt/bekannt. Berechnung Jahresstromkosten ohne Anrechnung des Neukundebonus, man soll erst zahlen, damit dieser dann erstattet wird? Gemäß AGB ist dieser aber in der Abrechnung zu verrechnen.
Bestell-/Kundennummer: 359864
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Korrekte Endabrechnung gemäß Vertrag
Antwort auf die Beschwerde vom 12.12.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
12.12.2017 | 07:24 Uhr
Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Anfrage auch auf diesem Weg. Ihre erneute Abrechnung ist schon auf dem Weg zu Ihnen. Wir sind Ihrem Wunsch entgegen gekommen. Wenn Sie noch Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich direkt an unseren Kundenservice wenden. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
kommentare und trackbacks 1
Schnell und ohne Probleme, warum nicht direkt so?