Ich bin weiterhin bei meiner Firma beschäftigt, bekomme (ironischerweis) im Monat jedoch nur meine Internet Nutzungsgebühr über 30 Euro von meinem Arbeitgeber. Vodafone hat mir dann zwar LTE Ersatz von ein paar Gigabyte gegeben, diese darf ich aber nicht nutzen, da über Mobilfunk die Sicherheit der Kundendaten nicht gewährleistet ist. Arbeitslos melden kann ich mich nicht, da ich es ja eigentlich nicht bin, also musste ich nun Ende November zum Jobcenter und dort Hartz4 beantragen.
Bestell-/Kundennummer: 001935108812
Meine Forderung an Vodafone:
Sofortige Wiederherstellung meiner DSL Verbindung. Erstattung meines Arbeitsentgeldes für den VOLLEN Zeitraum.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Kleine Forderungsergänzung: Weisen Sie nach, das Sie tatsächlich einen Techniker des Vordienstleisters beauftragt haben.
Setzen sie Vodafone schriftlich (Nachweis!) eine letzte kurze Frist zur Behebung des Problems. Danach folgt sie fristlose Kündigung. Dadurch haben sie noch keinen Internetzugang, können sich aber einen anderen Anbieter suchen.
Richtig ist - leider - dass die Letzte Meile (von wenigen Ausnahmen abgesehen) der Telekom gehört. Sie kassiert dafür monatlich einen Betrag von Vodafone. Somit ist allein die Telekom auch für die Fehlerbehebung auf der Letzten Meile zuständig. Und der bekannte furchtbare Ruf der Telekomtechniker diesbezüglich hat einen Grund.
Dennoch ist und bleibt natürlich Vodafone ihr Vertragspartner.
Was meint ihr Auftraggeber/Arbeitgeber mit der Aussage, die Kundendaten seien über das Mobilfunknetz nicht geschützt? Entweder sie verbinden sich aus ihrem Homeoffice heraus mit einem Server des Auftraggebers über eine gesicherte Verbindung (https bzw. TLS als Protokoll). Dann ist die Art der Leitung (Festnetz, Mobilnetz) vollkommen irrelevant.
Oder sie nutzen wie oft üblich ein VPN. Dann ist ebenfalls das Trägermedium (Festnetz, Mobilnetz) vollkommen irrelevant.
Oder kurz gesagt, ob sie per DSL oder LTE ins Internet gehen, ist vollkommen egal in Bezug auf die Sicherheit.
Vielleicht können siehe ja noch einmal mit dem Auftraggeber sprechen und ihm den technischen Hintergrund ein wenig erläutern.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst