Auf einen gefaxten Widerspruch wurde nicht reagiert, sondern wieder der falsche Betrag abgebucht. Wenn diese Beschwerde nicht fruchtet, bleibt wohl nur noch, die Schlichtungsstelle anzurufen. Übrigens steht in den BEV-AGBs, dass die Boni ausgezahlt werden müssen und nicht erst mit den nächsten Abschlägen verrechnet werden dürfen. Wir haben auch mal fünf Sterne vergeben; das war wohl verfrüht.
Bestell-/Kundennummer: 276264
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Sofortige Auszahlung der Boni oder zumindest korrekte Anrechnung auf die kommenden Abschläge.
Antwort auf die Beschwerde vom 10.01.2018
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
11.01.2018 | 05:34 Uhr
Sehr geehrter Herr Rix, wir freuen uns sehr über Ihre positive Bewertung unseres Service und wollen diesem Anspruch auch weiterhin gerecht werden. Ihr Abschlag ist anhand Ihres Tarifs errechnet worden, der erneut 25% Neukundenbonus auch im zweiten Jahr beinhaltet und beträgt 68,00 EUR. Ihre Auszahlungen sind an Sie unterwegs. Um Ihnen entgegen zu kommen, bieten wir Ihnen, trotz der bestehenden Vereinbarungen, eine vorzeitige Vertragsauflösung an, wenn Sie mit diesen Konditionen nicht einverstanden sind. Sollten Sie das wünschen, wenden Sie sich unter Angabe ihrer Vertragsnummer bitte wieder direkt an unseren Kundenservice. Wir werden ihren Wünschen umgehend folgen. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
kommentare und trackbacks 1
Der Bonus vom Vorjahr wurde jetzt überwiesen. Der Sofortbonus für dieses Jahr wurde wohl mit dem Abschlag verrechnet, was aber nicht ganz ersichtlich ist. - Wir hatten vorher schon um eine detailierte Aufstellung gebeten, aus der hervorgeht, wie sie auf die € 68 gekommen sind. Ob also alles geklärt ist, kann man wohl erst sagen, wenn in der Endabrechnung die Boni richtig berücksichtigt worden sind. -- Für's erste jedenfalls VIELEN DANK!