12.01.2018 | 06:49 Uhr | 386 Views
Nachdem man einen viel zu hohen Abschlag verlangte und verweigert man jetzt die zeitnahe Rückzahlung der Überzahlung. Die 42 Tage Frist ist ausgelaufen. Damit verstösst die BEV gegen geltendes Recht, bzw. gegen ihre eigene AGBs. Deckt sich auch mit vorgenannten Meinungen anderer User. An der Hotline ist man ganz relaxt. Überlegt also gut, wohin ihr wechselt. Kundenunfreundliche Anbieter gibt es immer wieder.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
760 Euro.
Antwort auf die Beschwerde vom 12.01.2018
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
12.01.2018 | 06:49 Uhr
Sehr geehrter Herr Niehus, Sie müssen sich keine Sorgen machen. Wir bringen sowohl Ihre Auszahlungen als auch Ihre Abrechnung direkt auf den Weg. Wir danken Ihnen nochmals, dass Sie Kunde bei uns waren. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
kommentare und trackbacks 4
Der einzige Kontakt mit dem Strom Anbieter erfolgte über diese Onlineseite aufgrund meiner Beschwerde. Nach erneuter Rücksprache mit dem Callcenter des Stromanbieters, wurde meine Frage nach einer etwaigen Insolvenz des Anbieters nur ausweichend beantwortet. Erneut wurde mir eine Zusendung der Abrechnung bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche zugesagt. Nichts weiter als eine Wiederholung der bisherigen Hinhaltetaktik. Aufgrund der vorgenannten Reaktionen des Anbieters, kann ich andere User nur dringend vor einem Abschluss wahnen.
Ich warte immer noch auf meine Abrechnung. Wie in vorherigen Kommentaren berichtet, rechne ich nicht damit, dass bei der ersten Abrechnung die korrekten Daten aus dem Vertrag (ct. / kWh und und berücksichtigen der Bonis) berücksichtigt sind. Wäre aber schön.
Den Rückzahlungsbetrag habe ich erhalten. Eine detaillierte schriftliche Abrechnung liegt allerdings immer noch nicht vor.
Ende der 5. KW kam dann auch die Endabrechnung.
Damit ist die Angelegenheit für erledigt.