Mir wurde jedes mal versichert, dass der Zählerstand vorliegt und ich mich aber noch gedulden müsse, denn die 6 Wochenfrist nach § 40 EnWG dürfe ausgereizt werden. Morgen ist aber die 6 Wochen Frist vorbei. Ich habe keine Abrechnung im Briefkasten, geschweige fehlt noch immer der Neukundenbonus der sich aus dem Gesamtverbrauch errechnet. Ich rief also heute zum x-ten Mal bei der BEV an und beschwerte mich. Plötzlich hieß es, dass ich den Zählerstand drei Tage zu früh übermittelt habe statt am 03.12.2017 am 30.11.2017, weshalb keine Rechnung erfolgen könne.
Man benötige eine Tag genau Ablesung, damit Tag genau abgerechnet werden kann. Sie selbst dürfen keine Schätzungen/ Hochrechnungen vornehmen. Nur der Netzbetreiber und dieser habe angeblich erst heute, also 6 Wochen später, eine Hochrechnung der BEV vorgelegt. Das stimmt jedoch gar nicht. Netze BW hat mir heute am Telefon versichert, dass eine korrekte Übermittlung bereits am 03.12.2017 an BEV erfolgte und ab da die 6 Wochen Frist der Abrechnung auch beginnt.
Da ich zum 03.12.2017 nicht gekündigt habe, hat sich mein Vertrag bei der BEV automatisch um 12 Monate verlängert. Nun wurde mir für den Januar inmitten der Vertragsperiode mein Abschlag um 50 Euro erhöht, obwohl ich noch ein Guthaben aus dem letzten Vertragsjahr erhalte. Mehrere E-Mails an BEV- keine Antwort. Mein Rechtsanwalt meinte ich hab jetzt ein Sonderkündigungsrecht, fehlende Abrechnung trotz mehrfach Frist gesetzt per E-Mail genauso bei der Abschlagserhöhung die unrechtmäßig erfolgte, außer der Preis habe sich erhöht, aber bislang wurde mir keine Preiserhöhung mitgeteilt und wenn diese irgendwo ganz klein gedruckt auf der Abrechnung steht habe ich ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Dieses werde ich auch wahrnehmen. Ich stelle meine Zahlungen bis dahin ein und werde meine letzte Lastschrift ebenfalls zurück buchen lassen. Beschwerde bei Bundesnetzagentur läuft.
Bestell-/Kundennummer: 396591
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
400 Euro Rückzahlung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Geld heute auf meinem Konto, scheint mir auch richtig verrechnet gewesen zu sein, allerdings fehlt mit noch die Abrechnung.