Preiserhöhung in Abrechnung/ Ablehnung Sonderkündigung

Hamburg
Mit Abrechnung vom 29.12.17 teilt Fuxx mir mit, dass ich für das gesamte Jahr 2017 eine Nachzahlung in Höhe von 30,53 € zu zahlen habe, Sie allerdings den monatlichen Abschlag von bisher 53,- € ab dem 01.02.18 auf 72,- € anheben. Daraufhin hatte ich am 02.01.18 telefonisch beim Kundendienst um Erläuterung gebeten. Die Kollegin teilte mir mit, dass es eine Erhöhung des Grundpreises in Höhe von ca. 9,- € gegeben habe. Die Frage, wieso man bei einer Preiserhöhung von 9,- € den Abschlag um satte 19,- € erhöht, konnte sie mir nicht beantworten. Sie verwies auf „eben allgemeine Preiserhöhungen“. Daraufhin hatte ich am 02.01.18 meine Anfrage in dieser Angelegenheit per Mail an Fuxx-Energie gerichtet und bis heute keine Antwort bekommen. Als Folge davon habe ich am 05.01.18 den Vertrag über das Verbraucherportal Check24 gekündigt. Mit u. a. Mail teilt mir der neue Versorger nun mit, dass Fuxx meine Kündigung offensichtlich nicht akzeptiert. Gemäß Nr. 9.2 Ihrer AGB’s ist die Anpassung des Energielieferungsvertrages und dieser AGB wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Im vorliegenden Fall wurde November 2017 die Erhöhung des Grundpreises um ca. 9 € zwar kommuniziert. Die tatsächliche, verbrauchsunabhängige Erhöhung meines konkreten monatlichen Strompreises um insgesamt 19 € wurde erst mit Abrechnung am 29.12.17 bekanntgegeben und bis zum heutigen Tage in keinster Weise von FUXX transparent gemacht. Damit habe ich das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung – also hier dem 01.02.18 – zu kündigen. Fuxx blockiert aber den Anbieterwechsel.

Bestell-/Kundennummer: 8185485112

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:

Rechtmäßige Sonderkündigung akzeptieren

Antwort auf die Beschwerde vom 16.01.2018
Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Abteilung: Leitung Kundenservice

16.01.2018 | 18:05 Uhr

Sehr geehrte Frau Kellner,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Ihr Fuxx Service-Team

bewerten sie die antwort von Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Das Landgericht in Hamburg hat am 17.01.2018 (AZ 312 O 514/16) folgendes Urteil gegen Fuxx gesprochen: "Es sieht in dem Anschreiben einen eindeutigen Wettbewerbsverstoß und verbietet der Fuxx – die Sparenergie GmbH, es weiter einzusetzen". ( https://www.stromauskunft.de/service/energienachrichten/18406096.fuxx-kunden-aufgepasst-anschreiben-verschleiert-strompreiserhoehung/).Ich habe wegen der versteckten Preiserhöhung im Februar einen Gerichtstermin gegen Fuxx.

Folgend das Urteil bzw. die Urteilsbegründung aus der Klage der Verbraucherzentrale gegen Fuxx: "Die Beklagte hat gegen § 41 III EnWG und damit gegen eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a UWG verstoßen, da das Anschreiben K 1 intransparent ist. § 41 III EnWG ist eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a U WG (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. 20 U 37/16, Rz. 26). Nach dieser Vorschrift haben Lieferanten die Letztverbraucher rechtzeitig und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Das Anschreiben gemäß Anlage K 1 genügt diesen Transparenzanforderungen nicht. Die Mitteilung der Preiserhöhung erfolgt im Fließtext im dritten Absatz in versteckter Weise unter den Überschriften „Mehr Grund zum Jubeln mit unserem besten Kundenservice aller Zeiten Aktuelle Preisinformationen“ bzw. der Unterüberschrift „Klare Kante bei Preis und Service“. Diese Formulierungen lassen in keiner Weise erkennen, dass eine Preiserhöhung folgt. Vielmehr wird die ungünstige Nachricht der Preiserhöhung mit beschönigenden Formulierungen wie „Grund zum Jubeln“, „besten Kundenservice aller Zeiten“ und „Klare Kante bei Preis und Service“ verschleiert. Auch bei vollständigem Durchlesen des Textes muss der Kunde bei der Formulierung „Bis zum Ablauf ihrer Preisgarantie zum 30.9.2016 sind nun Sie nämlich geschützt vor einer nicht hoheitlich bedingten Anpassung ihres Arbeitspreises auf danach 28,47 Cent, statt wie bisher 21,55 Cent“ genau hinschauen, um nicht zu überlesen, dass ihm hier eine Preiserhöhung mitgeteilt wird. Auch auf das Sonderkündigungsrecht wird nicht in transparenter Weise hingewiesen. Erst im vierten Absatz des Schreibens – und damit nicht mehr in Zusammenhang mit der Preiserhöhungsmitteilung – steht mitten im Fließtext: „Übrigens haben Sie aufgrund obiger Vertragsanpassungen ein bis zum Wirksamwerden der Anpassung gültiges Sonderkündigungsrecht. “ Die Überschrift dieses Absatzes „Wir sind für Sie da! “ Deutet zudem in keiner Weise an, dass ein Sonderkündigungsrecht bzw. ein Rücktrittsrecht besteht. https://www.dropbox.com/s/kekzadolq50r0jk/Urteil%20Verbraucherzentrale%20gegen%20Fuxx%20U_312_O_514_16.pdf?dl=0

Vielen dank Michael Grzeschik, dass du gleich einen Link zum Urteil hochgeladen hast. Lese ich mir gerne durch. Ich muss auch noch ein paar Preiserhöhungen widersprechen.