17.01.2018 | 12:47 Uhr | 149 Views
Sehr geehrte Damen und Herren, am 04.01.2018 habe ich meine Schlussrechnung von Ihnen erhalten, daraus ergibt sich ein Guthaben. Laut Urteil vom 16.12.2014 OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 136/14) sind Sie verpflichtet dieses Guthaben unverzüglich auszuzahlen. Da seit Zugang der Schlussrechnung bereits zwei Wochen vergangen sind und ich bis heute noch keinen Zahlungseingang auf meinem Konto verbuchen kann, bitte ich um sofortige Rücküberweisung. Mit freundlichem Gruß
R. Bildstein
Bestell-/Kundennummer: 02752391
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Sofortige Auszahlung des Guthabens.
Antwort auf die Beschwerde vom 17.01.2018
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Hinsichtlich Ihres Anliegens wird sich unsere Fachabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 1
Keine 24 Stunden seit der Beschwerde vergangen und das Guthaben wurde ausgezahlt.
Warum nicht sofort so?