19.01.2018 | 12:02 Uhr | 114 Views
Mein Vertragsende nach einem Jahr Belieferung mit Strom durch MeisterStrom (365 AG) war am 30.11.2017, die Schlußabrechnung (incl. 25% Bonus) kam erst am 12.01.2018. Die Rechnung war unnötig kompliziert aufgebaut, so dass ich viel nachrechnen musste, ob die Rechnung überhaupt stimmt. Nach genauerem Nachrechnen stellte ich zwei Fehler fest: ◊ Laut Vertragsbedingungen betrug der Arbeitspreis 23,60 Cent/kWh (brutto) – Preisgarantie bis zum 30.11.2017. Diesen vertraglich garantierten Preis hat MeisterStrom lediglich für den Zeitraum 01.12.2016 – 31.12.2016 korrekt veranschlagt (0,19835910 Cent/kWh netto). Für den Zeitraum 01.01.2017 – 30.11.2017 hat MeisterStrom dann einfach einen erhöhten – vertragswidrigen – Preis von 24,19 Cent/kWh (brutto) veranschlagt (0,20327910 Cent/kWh netto), was den größten Teil der verbrauchten kWh und eben eine Differenz von 35,60 EUR (brutto) ausmacht. ◊ Ich bin der Meinung, dass auch der Bonus falsch berechnet wurde: Selbst unter der Voraussetzung des zuvor genannten falschen Arbeitspreises hatte MeisterStrom einen geringeren – Bonus veranschlagt. Anstatt 359,05 EUR (netto) wurden nur 331,9328 EUR (netto) angesetzt, was eine Differenz von 27,1172 EUR (netto) bzw. 32,27 EUR (brutto) ausmacht. Mit den berichtigten Beträgen hätte die Differenz sogar 41,17 EUR (brutto) betragen. Zusammen machte das also 76,77 EUR, die mir zu wenig berechnet wurden. Ich widersprach noch am gleichen Tag und bat um Korrektur der Rechnung und Überweisung eines Guthabens von 490,68 EUR anstatt nur 413,91 EUR. Am 15.01.2018 bekam ich dann ein vom Text her identisches E-Mail (also Computer-generiert) von MeisterStrom wie das vom 12.01.2018 mit einer neuen Rechnung, wie wenn nichts passiert wäre. Keine Entschuldigung bzw. kein Eingehen auf die genannten Punkte. Die Rechnung enthielt nach wie vor beide Fehler – zu hoher Arbeitspreis, zu geringer Bonus –, nur daß der Bonus diesmal ein klein wenig höher war (aber immer noch zu gering) wie bei der ersten Rechnung. Auch die neue Rechnung wurde am Tag darauf angemahnt bzw. dieser widersprochen. Daraufhin bekam ich am 17.01.2018 ein (Computer-generiertes) E-Mail mit folgender Nachricht: „Sehr geehrter Herr …, vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit bestätigen wir Ihnen die Rückzahlung Ihres Guthabens. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen kann. “
Keine neue – endlich richtige – Rechnung, kein Eingehen auf mein Anliegen. In der letzten Rechnung waren noch immer 53,33 EUR zu wenig berechnet. Ich muß davon ausgehen, daß das zu geringe Guthaben nun ausgezahlt und die Rechnung nicht mehr korrigiert wird.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 6161001702
Meine Forderung an Meisterstrom:
Ich fordere eine korrekt abgerechnete Rechnung und Überweisung meines mir zustehenden, vollständigen Guthabens von 490,68 EUR anstatt nur 437,35 EUR.
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kommentare und trackbacks 1
Nachdem auch eine zweite „Schlussrechnung“ fehlerhaft war, legte MeisterStrom mit einer dritten nach, die nun stimmte. Der erhöhte Arbeitspreis ab dem 01.01.2017 wird mit einer Erhöhung der EEG-Umlage gerechtfertigt. Dies ginge „laut Ziffer 8 Absatz 4 konform mit der vertraglich vereinbarten eingeschränkten Preisgarantie, welche staatlich regulierte Preisbestandteile, aufgrund Unbeeinflussbarkeit, ausschließt“, so MeisterStrom.
Diese sogenannte „Liberalisierung des Strommarktes“ ist ein für mich einziger Betrug, und viele Billiganbieter tricksen den Verbraucher mit Scheinangeboten aus, die sich später als „Ha, ha, ha – wir ham’ nur ’n Späßle gemacht“ rausstellen.