19.01.2018 | 10:42 Uhr | 142 Views
Leider wurde auch in meinem Fall, mein Guthaben innerhalb von 14 Tagen noch nicht auf mein hinterlegtes Bankkonto zurückerstattet. Ich möchte an der Stelle darauf hinweisen, dass laut Urteil (Az. I-20 U 136/14) vom 16.12.2014 des OLG Düsseldorf, Energieversorger dazu verpflichtet sind Rechnungsguthaben unverzüglich zu erstatten.
Bestell-/Kundennummer: 122380663
Meine Forderung an Stromio:
555,54 Euro.
Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 153 Tagen und 1 Stunde.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Anscheinend braucht die Bank solange.