23.01.2018 | 18:14 Uhr | 191 Views
E:veen erhöht den Abschlag zwei Monate vor Abrechnungstermin auf mehr als das 3-fache! Jahresabrechnung bleibt aus.
Telefonisch wird man gebeten eine E-Mail zu schreiben.
Aber auf Brief und E-Mail wird nicht reagiert.
Somit bleibt einem nur Kündigung und Anwalt.
Bestell-/Kundennummer: 21012018
Meine Forderung an e: veen Energie:
Rückerstattung von 2000 Euro bis zum 28.01.2018.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Abschlag wurde zunächst halbiert, und nach Bewschwerdeanruf auf realen Wert angepasst. Rückerstattung der zu hohen Beträge erfolgt (noch) nicht. (ca 1 Jahresbeitrag)
Vorläufige Rechnung mit Hinweis auf mögliche Nachforderungen durch den Netzbetreiber 5 Tage vor Fristende (6 Wochen) erhalten. Zählt nicht als richtige Rechnung, ist nur eine Art Abschlagsrechnung.