26.01.2018 | 14:13 Uhr | 418 Views
Es ist schade, dass ich nun diese Beschwerde schreiben muss. Der Wechsel des Stromanbieters hatte einwandfrei funktioniert. Nun bin ich jedoch enttäuscht von mangelndem Kundenservice und nicht fristgerechter Abrechnung. Am 01.12.2017 teile ich der BEV meinen Zählerstand mit. Telefonisch informierte ich mich nach drei Wochen, ob die entsprechenden Daten im System vermerkt sind. Dies war der Fall. Das Gesetz (§ 40 Abs. 4 EnWG) schreibt vor, dass den Kunden die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode, hier der 01.12.2016 bis zum 30.11.2017, oder des Lieferverhältnisses vorliegen muss. Trotz Erinnerung und Fristsetzung bis zum 25.01.2018 wurde die Abrechnung nicht erstellt oder zur Verfügung gestellt und sich auch nicht mit mir in Verbindung gesetzt.
Bestell-/Kundennummer: 468067
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Erstellung der Abrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 26.01.2018
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
26.01.2018 | 14:13 Uhr
Sehr geehrte Frau Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben sowohl Ihre Auszahlungen als auch Ihre Abrechnung auf den Weg gebracht. Die monatlichen Abschlagszahlungen wurden entsprechend angepasst. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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