Rechnung über angeblich abgeschlossenes Abo

Sehr geehrte Damen und Herren, am 22.01.2018 erhielten wir eine Ausgabe "Arbeitsrecht kompakt" mit einer Rechnung von 159,82 Euro für die Ausgaben "Arbeitsrecht kompakt" bis einschließlich Ausgabe KW 13 - 14/2018. Ich habe die Ausgabe per Einschreiben an Sie zurückgesendet mit dem Hinweis, dass von mir nichts bestellt wurde und vorab auch per E-Mail.

Am 26.01.2018 erhielt ich eine E-Mail mit der Antwort, Sie hätten eine Internet-Testbestellung mit meinen Adressdaten etc. von mir erhalten und dem Hinweis, dass der Versand der letzten Ausgabe von "Arbeitsrecht kompakt" erfolgt/e im Januar 2019. Bitte gleichen Sie offene Rechnungen bis zu dieser Ausgabe noch aus.

Ich wüsste nicht, wann ich einen Vertrag mit Ihnen ausgemacht, geschweige denn unterschrieben habe, um ein Abo zu erhalten. Ich bitte Sie, dieses Abo zu stornieren, da keinerlei Interesse an diesem besteht.

Bestell-/Kundennummer: 81-489888-07

Meine Forderung an VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft:

Stornierung Abo.

Antwort auf die Beschwerde vom 29.01.2018
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

Abteilung: Kundenservice

30.01.2018 | 11:28 Uhr

Guten Tag,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben,
uns über den genauen Sachverhalt Ihrer Unzufriedenheit zu informieren.
Es tut mir leid, dass es zu Missverständnissen im Rahmen der Anforderung
gekommen ist.

Ich möchte, dass Sie zufrieden sind und werde den offenen Betrag für Sie stornieren. Die Belieferung mit den Ausgaben habe ich ebenfalls eingestellt.

Zum Sachverhalt: Wir haben am 04.12.2017 eine Internet-Testbestellung für "Arbeitsrecht kompakt" mit Ihren Adressdaten und Ihrer E-Mail-Adresse erhalten.

Bei der Eingabe Ihrer Daten im Bestellformular waren die Testkonditionen gut einsehbar.
Wir hatten Ihnen zusätzlich an die E-Mail-Adresse auch eine Bestätigung
samt der Konditionen für den 30-tägigen Testzeitraum gesendet, sowie am 04.12.2017 die Startausgabe an die Bestelladresse.

Sofern wir den Versand der aktuellen Ausgabe nicht mehr aufhalten können, dürfen Sie diese natürlich kostenfrei behalten. Ich hoffe, dass die Angelegenheit damit in Ihrem Sinne gelöst wurde.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie weitere Fragen haben.

Freundliche Grüße aus Bonn

Abteilung Kundenzufriedenheit

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Zitat "Wir haben am 04.12.2017 eine Internet-Testbestellung für "Arbeitsrecht kompakt" mit Ihren Adressdaten und Ihrer E-Mail-Adresse erhalten. "

Mal im Ernst: davon leitet ihr einen Vertrag ab? Mit Verlaub - mit sowas kann wirklich JEDER kommen, der sich eine Adresse von sonstwoher aussucht. Prima, ich geh jetzt mal meinen Nachbarn ärgern :)) )

Alles OK, danke für die Unterstützung.