02.02.2018 | 08:02 Uhr | 391 Views
Wir haben bis heute noch keine Abrechnung für das letzte Abrechnungsjahr 2016-2017 erhalten. Die Abrechnungsfrist gemäß § 40 Abs. 4 EnWG ist bereits lange abgelaufen. E-Mails und Briefe mit Mahnungen und weiterer Fristsetzung werden ignoriert – bis heute keine Reaktion. Automatische Lesebestätigung aus dem Ausland, im Kundenservice niemand zu erreichen. Die vertraglich zugesprochene Auszahlung des Neukundenbonus in Höhe von 15% des Jahresumsatzes fehlt ebenfalls. Zahlungen werden aber weiterhin eingezogen. Wir fordern von der BEV eine sofortige Übersendung der fehlenden Jahresabrechnungen sowie die Rückzahlung und Verrechnung des vertraglich zugesprochenen Neukundenbonus in Höhe von 15% des Jahresverbrauchs. Hierzu setzen wir eine erneute Frist bis zum 28.02.2018. Dies werden wir der BEV auch noch schriftlich mitteilen. Sollte die BEV die Fristsetzung verstreichen lassen, wird ein Anwalt mit diesem Fall beauftragt und die Kosten der BEV in Rechnung gestellt. Außerdem fordern wir eine vorzeitige Vertragsauflösung, da die BEV nicht ihren vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nachkommt.
Bestell-/Kundennummer: 435984
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
15% Neukundenbonus, Jahresabrechnung 2016-2017, vorzeitige Kündigung
Antwort auf die Beschwerde vom 02.02.2018
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
02.02.2018 | 08:02 Uhr
Sehr geehrte Frau Kühne, die Zahlungen des Guthabens und des Neukundenbonus an Sie sind ausgelöst. Die Abrechnung wird an Sie versendet. Falls Sie noch Fragen haben, kommen Sie bitte wieder direkt auf uns zu. Herzliche Grüße Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
kommentare und trackbacks 2
Kann mir jemand erklären warum RECLABOX Mir nicht antwortet!
Bitte meldet Euch bei mir.!
Ich wollte bewusst mit meiner Rückmeldung warten: Denn eine Abrechnung haben wir immer noch nicht erhalten! Wenn sie wirklich schon am 02.02. verschickt wurde, dann müsste sie ja schon längst angekommen sein – so lange braucht die Post für den Briefversand nun auch wieder nicht. Es sind aber mehrere Zahlungen auf mein Konto eingegangen – überprüfen können wir diese allerdings erst mit der Abrechnung. Wann können wir mit dieser rechnen?