Ich war seit Jan. 2016 Stromkunde bei Grüner Funke zu einem attraktivem Preis. Bis Anfang 2017 habe ich keinerlei Mitteilungen über etwaige Vertragänderungen erhalten, weder per E-Mail noch per Post. Ich war davon ausgegangen, dass sich an den Vertragsbedingungen nichts geändert hat. Anderenfalls hätte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, denn auf mehrmalige Nachfrage per Mail wurde mir die Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2016 mit Datum vom 31.03.2017 übersandt. Der Abrechnung für das Jahr 2016 konnte ich auf Blatt 4 entnehmen, dass der aktueller Arbeitspreis auf 28,30 Cent/kWh angehoben wurde, was einer Preiserhöhung von fast 39 % entsprach. Die Vertragsänderungen hätte ich auf der Webseite erfahren können. Ich habe zu einem anderen Stromleiferanten zum 01.01.2018 gewechselt. Eine Anmeldung auf dem Kundenportal von Grüner Funke ist nicht mehr möglich. Eine Anfrage zur Abrechnung für das Jahr 2017 per E-Mail blieb unbeantwortet. Diesen Stromanbieter kann ich nun wahrlich nicht weiter empfehlen.
Übrigens: Das Guthaben für die Abrechnung für das Jahr 2016 kam im Juni 2017 per Scheck! Bitte!
Bestell-/Kundennummer: GF4305115112
Meine Forderung an Grüner Funke:
Stromendabrechnung für das Jahr 2017 - Zählerendstand: 106277 kwh
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Https://www.marktwaechter-energie.de/kein-grund-zum-jubeln-fuer-fuxx-kunden/
Es laufen bereits mehrere Klagen von FUXX / Grüner Funke Kunden wegen intransparenten und unbilligen Preiserhöhungen. Auch der Verbraucherschutz Niedersachsen / Marktwächter Energie hat das Verfahren gegen FUXX gewonnen. Siehe Link oben!
Folgend das Urteil bzw. die Urteilsbegründung aus der Klage der Verbraucherzentrale gegen Fuxx: "Die Beklagte hat gegen § 41 III EnWG und damit gegen eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a UWG verstoßen, da das Anschreiben K 1 intransparent ist. § 41 III EnWG ist eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a U WG (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. 20 U 37/16, Rz. 26). Nach dieser Vorschrift haben Lieferanten die Letztverbraucher rechtzeitig und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Das Anschreiben gemäß Anlage K 1 genügt diesen Transparenzanforderungen nicht. Die Mitteilung der Preiserhöhung erfolgt im Fließtext im dritten Absatz in versteckter Weise unter den Überschriften „Mehr Grund zum Jubeln mit unserem besten Kundenservice aller Zeiten Aktuelle Preisinformationen“ bzw. der Unterüberschrift „Klare Kante bei Preis und Service“. Diese Formulierungen lassen in keiner Weise erkennen, dass eine Preiserhöhung folgt. Vielmehr wird die ungünstige Nachricht der Preiserhöhung mit beschönigenden Formulierungen wie „Grund zum Jubeln“, „besten Kundenservice aller Zeiten“ und „Klare Kante bei Preis und Service“ verschleiert. Auch bei vollständigem Durchlesen des Textes muss der Kunde bei der Formulierung „Bis zum Ablauf ihrer Preisgarantie zum 30.9.2016 sind nun Sie nämlich geschützt vor einer nicht hoheitlich bedingten Anpassung ihres Arbeitspreises auf danach 28,47 Cent, statt wie bisher 21,55 Cent“ genau hinschauen, um nicht zu überlesen, dass ihm hier eine Preiserhöhung mitgeteilt wird. Auch auf das Sonderkündigungsrecht wird nicht in transparenter Weise hingewiesen. Erst im vierten Absatz des Schreibens – und damit nicht mehr in Zusammenhang mit der Preiserhöhungsmitteilung – steht mitten im Fließtext: „Übrigens haben Sie aufgrund obiger Vertragsanpassungen ein bis zum Wirksamwerden der Anpassung gültiges Sonderkündigungsrecht. “ Die Überschrift dieses Absatzes „Wir sind für Sie da! “ Deutet zudem in keiner Weise an, dass ein Sonderkündigungsrecht bzw. ein Rücktrittsrecht besteht. https://www.dropbox.com/s/kekzadolq50r0jk/Urteil%20Verbraucherzentrale%20gegen%20Fuxx%20U_312_O_514_16.pdf?dl=0