Keine Endabrechnung, keine Reaktion auf Beschwerde

Leider kann ich mich nur anschließen. Vertrag zum 20.12.2017 gekündigt und bis heute keine Endabrechnung. Auf mein Mahnschreiben warte ich bis heute auf Antwort.

Da wird vom Kunden allerdings schnellere Reaktionen gefordert. In der Kündigungsbestätigung wird bereits, wenn der Zählerstand bis zum 21.12.2017 nicht gemeldet wird, mit Schätzung gedroht.

Ich denke, dass Kunden, die nachzahlen müssen, sehr schnell ihre Endabrechnung von BEV bekommen.

Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr.: 511105

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Auszahlung des Guthabens, Endabrechnung mit Neukundenbonus.

Antwort auf die Beschwerde vom 07.02.2018
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

07.02.2018 | 09:09 Uhr

Sehr geehrte Frau König,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße,

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

bewerten sie die antwort von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Antwort auf die Beschwerde vom 07.02.2018
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

07.02.2018 | 09:10 Uhr

Sehr geehrte Frau Weiden,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

bewerten sie die antwort von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Ja auch bei Standard Antworten sollte man auf den richtigen Namen achten!