Leider kann ich mich nur anschließen. Vertrag zum 20.12.2017 gekündigt und bis heute keine Endabrechnung. Auf mein Mahnschreiben warte ich bis heute auf Antwort.
Da wird vom Kunden allerdings schnellere Reaktionen gefordert. In der Kündigungsbestätigung wird bereits, wenn der Zählerstand bis zum 21.12.2017 nicht gemeldet wird, mit Schätzung gedroht.
Ich denke, dass Kunden, die nachzahlen müssen, sehr schnell ihre Endabrechnung von BEV bekommen.
Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr.: 511105
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Auszahlung des Guthabens, Endabrechnung mit Neukundenbonus.
Antwort auf die Beschwerde vom 07.02.2018
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
07.02.2018 | 09:09 Uhr
Sehr geehrte Frau König,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße,
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Antwort auf die Beschwerde vom 07.02.2018
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
07.02.2018 | 09:10 Uhr
Sehr geehrte Frau Weiden,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
kommentare und trackbacks 1
Ja auch bei Standard Antworten sollte man auf den richtigen Namen achten!