Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, verstößt meiner
Meinung nach Ihre E-mail vom 04.08.2015, in der Sie die versteckte
Preiserhöhung angekündigt haben, gegen § 42 Abs. 3 EnWG.
Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens (Ihr Betreff: "Startschuss
für neues Kundenportal und komfortablen Umzugsservice Aktuelle
Preisinformationen") noch im Text auf transparente und verständliche
Weise die Preiserhöhung mitgeteilt. Erst im dritten Abschnitt Ihres
Schreibens sind Informationen über die neuen, höheren Arbeitspreise
enthalten. Daher war auch bei Erhalt Ihres Schreibens schon nach
erst 5-monatiger Belieferung für mich die Erkennung der Preiserhöhung
nicht möglich gewesen. Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der
365 AG und der Extra Energie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen.
In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14)
und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der
Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.
Ein brandneues weiteres Urteil direkt gegen Fuxx-die Sparenergie liegt
jetzt vom Landgericht Hamburg (AZ: 312 O 514/16) vor.
Energieversorger müssen ihre Kunden transparent und verständlich über
beabsichtigte Vertragsänderungen und Preiserhöhungen informieren-so
sieht es das Gesetz vor.
Bei Ihrer verwendeten Überschrift in Ihrem am 04.08.2015 verschicktem
Kundenanschreiben kann davon keine Rede sein. Die Überschrift gibt
keinen Hinweis auf die beabsichtigte Preiserhöhung und die Einleitung
thematisiert lediglich den Sommer sowie Service-Innovationen, komfortablen
Umzugsservice und sonstiges BlaBla.
Erst zwei Absätze weiter erfährt der aufmerksame Leser, daß die Preise
um 23 % steigen sollen.
Eine weitere 2'te versteckte Preiserhöhung erfuhr ich dann per Zufall aus
meinem Kundenportal. Das bis dahin tote Kundenportal wurde von der
Fuxx-Die Sparenergie jetzt mit einer saftigen Preiserhöhung von jetzt
49,68 % zum Leben erweckt.
Verbrauchsabrechnungen für Strom bekommt man von der Fuxx-
Die Sparenergie nur im ersten Jahr zugeschickt. Die folgenden Jahre
entweder gar nicht, oder nur auf häufige Nachfrage. Dann wird aber
immer versichert, daß die jährliche Verbrauchsabrechnung zeitnah
verschickt wurde. Der Zeitstempel der versandten E-mails stimmt,
obwohl ich nichts erhalten habe. Komisch. Nachdem ich Anfang dieses
Jahres endlich eine dieser angeblich zeitnah verschickten Verbrauchs-
abrechnungen zu Gesicht bekam und ein Guthaben in Höhe von 25,05 €
zu lesen war, wurde es mir tatsächlich zeitnah nach 10 Monaten überwiesen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Auf das bei Vertragsanpassungen gesetzlich
vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht wird erst im letzten Absatz
unter der Überschrift "Wir sind für Sie da" hingewiesen.
Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an.
Zuletzt vermute ich, daß Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung
steigern.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die
Überweisung des Guthabens bis zum 19.02.2018.
Der Stromanbieter Fuxx-Die Sparenergie ist in keinerlei Hinsicht
weiterzuempfehlen.
Bestell-/Kundennummer: 8170025112/88FEB1505344
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Zurücknahme der Preiserhöhung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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