Fehlender Neukundenbonus bei Abschlussrechnung für 2017

Köln

Ich habe soeben die Abschlussrechnung RES009xxxxx von immergrün ohne den mir zustehenden Neukundenbonus erhalten!

Ich müsste ca. 309,60 € von immergrün zurück erhalten (25% Neukundenbonus = 226,60 + 83,00 € für die 12. Abschlagszahlung)!

Die letzten 3 Strombeträge mußte ich per ÜW machen.

Die Übersendung des Zählerstandes wurde am 31.12.2017 übermittelt.

Falls ich bis zum 14.02.2018 keine korrigierte Abschlussrechnung mit dem mir zustehenden Neukundenbonus und der 12. Abschlagszahlung von immergrün erhalte, werde ich mich an meinen Anwalt wenden (glücklicherweise habe ich eine gute Rechtsschutzversicherung abgeschlossen)!

Versorgungsbeginn: 01.01.2017
Abschlagsbetrag: 83,00 € / Monat (netto 69,75 € zzgl. 19% MwSt.: 13,25 €)
Die wesentlichen Vertragsdetails: Tarif: Arbeitspreis: 24,73 Cent/kWh (ab 3701 kWh: 45,22 Cent/kWh) Spar Paket Plus Grundpreis: 0,00 €/Monat (Pakettarif) Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate Vertragslaufzeit: 12 Monate Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende Vertragsverlängerung: 12 Monate Bonus: 25 % inkl. Eingeschränkte Preisgarantie, Boni, Gratisenergie etc. gemäß der Ihnen in der Auftragseingangsbestätigung übersendeten Vertragsbedingungen der 365 AG für Privat und Gewerbekunden. Preise inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern per Stand 1. Januar 2016. Jahresverbrauch: 3.700,00 kWh.

Schlussabrechnung Rechnungs-Nr.: RES009xxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxx,
mit diesem Schreiben erhalten Sie die Schlussabrechnung der 365 AG. Ihr Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 beträgt 3.690,00 kWh.
Rechnungsübersicht (Erläuterungen siehe Seite 2 und 3) :

785,28 € Unsere Leistungen

149,20 € Umsatzsteuer auf Nettoforderung (z. Zt. 19 %)

934,48 € Zwischensumme (Bruttobetrag)

996,00 € Saldo Vertragskonto (i. d.R. Ihre Zahlungen)

61,52 € Ihr Guthaben . das ist ein WITZ!

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 21609022642

Meine Forderung an Immergrün Energie:

Neue Abschlussrechnung und Auszahlung des 25 % Neukundenbonus + 83 € für die 12. Abschlagszahlung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Am 10.02.2018 telte mir ein Kundemdienstmitarbeiter von immegrün-energie mit, dass mir der Bonus i. H.v. 25% aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.

Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stromabnahmestelle, auf die der Vertrag sich bezieht, ausschließlich privat genutzt wird.

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OK Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGBs unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren. Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.