Simway, eine Falle!

Hattingen

Vor fünf Tagen: eine Angestellte der Firma Simway rief mich an und bot mir ohne Begründung eine zweite Simkarte ohne Anschlussgebühr an. Über 15 EUR monatliche Grundgebühr/Pflichtgespräche wurde mir nichts gesagt.

Einige Tage später erhielt ich Post, die ich beim Postboten zwei Mal unterschreiben mußte. Ich habe in diesem Moment gedacht, dass ich nur den Erhalt der Dokumente bestätige und nicht einen unkündbaren Vertrag.

Der Bote hat mir nichts davonerzählt, dass es sich um einen Vertrag handelt und dass ich "mit meiner Unterschrift auf mein Widerrufsrecht verzichte".

Es ist aber unglaublich, dass diese Firma solche Verträge vorbereitet, die so kundenfeindlich sind.

Ja, dieser Vertrag ist kundenfeindlich, weil:

- Er enthält, dass der Kunde auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

- Dem Kunden keine Zeit gelassen wird, den Vertrag vor der Unterschrift richtig zu lesen. Sie wissen genau, dass kein Mensch vor seiner Haustür einen Vertrag durchlesen kann. Der Bote sollte wohl schnell verschwinden und mir damit keine Zeit lassen, den Brief zu lesen. Er hat mich nicht darauf hingewiesen, dass es sich um einen Vertrag handelt. Er wollte unbedingt die beide Unterschriften haben. Er hat mich auch nicht darauf hingewiesen, dass ich mit der zweiten Unterschrift auf mein Widerrufsrecht verzichte.

- Der Vertrag über eine dritte Person (Bote) ohne Hinweis und ohne Erklärung unterschrieben lassen wurde.

- Erst behauptet wird, dass der Kunde zwei Wochen Widerrufsrecht hat, dann der Kunden aber durch seine zweite Unterschrift gezwungen wird, darauf zu verzichten. Wozu gibt es denn das Widerrufsrecht?

Ich habe diesen Vertrag am selben Tag, in dem ich ihn erhalten habe, durch E-Mail widerruft. Zwei Tage später, genauso wie es im Vertrag beschrieben war, habe ich die ganzen Dokumente (auch die Simkarten) mit einem Einschreiben zurückgeschickt.

Ja, es ist eine Falle und hoffe, dass kein Mensch darauf herein fällt!

Meine Forderung an Simway Marketing:

Annahme der Kündigung! Diese Firma soll ihre Kundenpolitik ändern !

Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 295 Tagen und 8 Stunden.

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Soviel ich als Juristenlaie weiss, ist es nicht möglich, bei einem "Haustürgeschäft" (und das ist es, wenn bei Ihnen Zuhause unterzeichnet wird), auf die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfristen zu verzichten. Das wäre ja in etwa so, als wenn ich per Unterschrift, an der Haustüre, auf mein gesetzlich vorgeschriebenes Grundrecht auf Menschenwürde verzichte. :-) Sowas geht gar nicht, soweit ich weiss. Vielleicht kann ein Jurist hier in der Community uns mal aufklären?

Ist es wirklich noch ein Haustürgeschäft, wenn man sich denjenigen quasi "nach hause einlädt"... ich bin mir da nicht sicher. Aber soweit ich weiß, ist ein Verzicht auf das Widerrufsrecht nichtig, deshalb trotzdem widerrufen, wenn es noch geht und als Beweis aufheben (auch wenn die Firma natürlich erst mal sagt, das ginge nicht), und dann ab zum Anwalt oder Verbraucherschutz..

Ha.....ich habe gerade gelesen, dass Sie mal bei der Sparkasse beschäftigt waren, Frau Vogel, daher: Wenn eine Finanzierung oder Umfinanzierung einer Immobilie zum Beispiel von dem Bankmitarbeiter vor Ort taxiert und unterzeichnet wird, dann ist der "Banker" ja auch "eingeladen", sozusagen. Gerade bei solchen Geschäften gilt ein besonderes Widerrufsrecht, das, soweit ich weiss, erst vor ein paar Jahren sogar verlängert wurde, und auf das sogar gezielt hingewiesen werden und vom Kunden unterzeichnet werden muss. Der Gesetzgeber sagt dazu klassisch: Haustürgeschäft, weil es beim Kunden zuhause passiert. Soviel weiss ich, da ich selber damals Finanzierungen gemacht habe. Fahren die Sparkassenmitarbeiter nie raus zum Kunden für sowas? :-))

Leider fahren die viel zu selten raus, aber das ist ein anderes Thema. Und wenn Sie in dem Bereich tätig sind, sollten Sie wissen, dass im Finanzierungsbereich generell ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht, egal ob der Kunde in der Filiale unterschreibt oder zuhause. Das hat mit Haustürgeschäft gar nix zu tun. :o)

Tätig WAR! :-) Da haben Sie Recht, aber wie Sie schon sagen: GENERELL. Also auch mit "Einladung" nach Hause! Übrigens unverzichtbar! Somit sind wir ja wieder einig! :-)

Naja meiner Meinung nach ist es egal, ob Widerrufsrecht anzuwenden ist oder nicht. Eine Unterschrift beim Postboten versteht man als Empfangsbestätigung und nicht als Vertragsabschluss, dass verstößt dann gegen "Treu und Glauben" und ist ebenfalls Rechtswidrig. Also wenn es über das WIderrufsrecht nicht funktioniert, würde ich es versuchen indem ich die eigene Willenserklärung anfechte wegen fehlenden Handlungswillen aufgrund von Verstoß gegen Treu und Glauben. Aber ich bin kein Anwalt, daher das bitte mit Hilfe vom Anwalt klären.

Hi!

Ich bin in die selbe Falle getappt. Am 24.10.2011 habe ich einen Gerichtstermin gegen die Firma Drilisch. Was ist bei dir herausgekommen?

Wäre super, wenn du mir eine kurze Antwort zukommen lassen könntest.

Gruß

Helge

Hallo Helge oder andere betroffene,

habe auch einen Gerichtstermin mit dem Vermittler Simway Marketing GmbH.
Würde mich über Erfahrungen und Gerichtsurteile freuen.

Danke
Bernd