Keine Zustellung, nach zwei Tagen Abholforderung

DHL
Hamburg

Meine Paketsendung (866723358031) hätte am 17.11.09 zugestellt werden können und sollen, ich war den ganzen Tag Zuhause. Stattdessen bekam ich mit der Post zwei Tage später eine Abholkarte. Bei dem Postamt erfuhr ich auf Nachfrage, daß derartige Machenschaften zunehmen und ich mich wehren solle.

DHL sagt mir, ich als Empfänger hätte keine Rechtsbeziehungen mit DHL. Dem Versender habe ich den Versand nicht bezahlt, denn DHL hat die eigenen Allgemeinen Gwschäftsbedingungen Punkt 4 verletzt, indem die Zusendung an die vom Absender angegebene Adresse nicht stattgefunden hat. Dann muß wohl der Versender den Schaden einklagen, wenn er will. Der sitzt in diesem Fall in den Niederlanden und staunt über solche Zustände in Deutschland.

Grundsätzlich lasse ich mich nur noch unter Ausschluß von DHL beliefern. Ich wünsche denen, daß sie vom Markt verschwinden, weil ich sie unzuverlässig finde. Das wird nur erreicht werden, wenn sich solche Machenschaften herumsprechen.

Meine Forderung an DHL:

Erstattung der Versandkosten an den Absender, hilfsweise an mich.

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 196 Tagen und 8 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Auch ich habe die Erfahrung gemacht, daß DHL völlig egal ist, was mit den Sendungen passiert. Bei mir ging eine Sendung "verloren". Es wurde trotz gegenteiliger Hinweise behauptet, sie sei bei einer anderen Adresse deponiert worden. In Wirklichkeit aber nahm sie der Auslieferer offenkundig wieder mit. Die Nachforschung erschöpfte sich in einem lapidaren Satz, "leider" sei nichts mehr zu machen. Auch für mich gilt: NIE WIEDER DHL.

DHL hat inzwischen "ohne Anerkennung Rechtspflicht" eine DHL-Paketmarke als Wiedergutmachung hergeschickt, was man nach verschiedenen Bemühungen über längeren Zeitraum als positives Ergebnis für diesen Einzelfall sehen sollte, der damit erledigt ist. Besten Dank für Ihre Mithilfe. Michael Lindner