Zahlungsaufforderung

Frankfurt am Main

Mit Mail vom 07.12.2009 bedankt sich die IContent GmbH für meine "kostenpflichtige Anmeldung vom 29.11. 2009" bei ihrer Datenbank mit über 1200 Adressen zum Thema Fabrikverkauf, Outlets und Sonderangeboten und stellt mir mit gleicher Mail eine Zahlungsaufforderung über Euro 96,00 für ein Jahresabonnement zu, da ich die 14tägige Widerrufsfrist hätte verstrichen lassen.

Ich öffne diese Mail vom 07.12.2009 erst am 08.12.2009 und stelle fest, dass ich weder am 29.11.2009 bei der IContent GmbH eine Anmeldung abgegeben habe noch bis zum Eingang der Zahlungsaufforderung am 07.12.2009 eine 14tägige Widerspruchsfrist überschritten habe. Schriftliche Unterlagen meinerseits liegen ebenfalls nicht vor.

Sicherheitshalber widerspreche ich daraufhin per Mail-Antwort und auch per Post termingerecht nach neun Tagen der angeblichen "Anmeldung" mit der Folge der "Zahlungsaufforderung". Ich wundere mich über den indirekten Hinweis des Unternehmens auf die noch nicht verstrichene Widerspruchsfrist.

Meine Forderung an IContent:

Allgemeine Information

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 195 Tagen und 5 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Noch nicht gelöst. Eine Antwort ist jedoch erfolgt mit dem Hinweis, dass durch Anklicken eines Links eine Bestellung aufgegeben und damit auch auf die Widerspruchsfrist verzichtet wurde. Auf meinen erneuten Hinweis, dass von mir persönlich kein Auftrag erteilt wurde und ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte sowie die Rechnung nicht begleichen werde, wurde eine Antwort vor ca. vier Tagen angekündigt, ist jedoch bis jetzt noch nicht erfolgt.

Die Firma erninnert an die Begleichung ihrer Zahlungsaufforderung. Ich sehe keine Veranlassung, der Firma gegenüber darauf zu reagieren.

Wenn die Email nur ihre Webadresse hatte, dann haben sie schon den schlimmsten Fehler begangen, darauf zu antworten. Darauf legen es die nämlich an, um dann, wenn sie durch die Kündigung die Adresse haben, gezielt Drohbriefe zu versenden, um den User einzuschüchtern und dadurch zum Bezahlen einer nicht berechtigten Forderung zu annimieren.
Wenn Sie sich sicher sind, daß Sie nichts angeklickt haben, dann schmeißen Sie diesen Schriftverkehr in den Müll und reagieren nicht weiter auf Zahlungsaufforderungen. Sie müssen erst reagieren, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und der dürfte nie eintreffen.
Alternativ können Sie die Drohbriefe auch zum Heizen aufheben, denn nächste Woche soll es kalt werden. :-)

In diesem Sinne: Prost Neujahr

Da ich seit Anfang des Jahres keine weitere Kontaktaufnahme seitens der Firma vermelden kann, erscheint mir die Angelegenheit als erledigt. Ich bedanke mich herzlich für die Information des ReclaBoxlers 9018711. Mit Humor begegnet man solchen Methoden wohl am besten. Auf eine endgültige Lösung legt man als Privatperson eigentlich keinen Wert, man will nur in Ruhe gelassen werden!