Existenzangst durch Unterlassung von Hilfeleistung

Gelnhausen

Endlich ist meine kleine Familie unter einem Dach vereint, schon fangen die Probleme an!

Unsere Kinder sind fünf Monate und zweieinhalb Jahre alt. Dem Kindsvater, meinem Lebensgefährten, wurde Betriebsbedingt gekündigt.

Als er bei mir einzog, stellte der Mein-Kinzig-Kreis die Sozialhilfeleistungen ein, mit der Begründung, dass angeforderte Formulare fehlen würden.

Innerhalb von zwei Monaten stellten wir drei Anträge auf Unterstützung. Es passierte nichts! Wir bekommen nicht einmal einen vorläufigen Abschlag.

Wir haben kein Geld und rutschen immer tiefer in die Schulden rein!

Wie kann so etwas passieren? Hätte ich keine Kinder, dann wäre ich mit einem bisschen Wasser und trockenem Brot zufrieden! Aber meine Kinder brauchen doch mehr!

Meine Forderung an Main-Kinzig-Kreis:

In Verdachtsfällen immer erst Helfen, bevor das Gegenteil bewiesen ist!

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 173 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Zwar kann der Träger die Sozialleistungen wegen Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht (in Ihrem Fall die fehlenden Formulare) vorerst verweigern, jedoch dürfen die Leistungen nicht einfach eingestellt werden. Es sei denn, Sie wären Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.

Anhand Ihrer Beschwerde gehe ich davon aus, das Sie die Unterlagen längst eingereicht haben. Legen Sie Widerspruch ein, schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückantwort (damit Sie im Zweifelsfall etwas auf der Hand haben).

Bestehen Sie auf einen Vorschuß, denn dieser steht Ihnen auch laut Gesetz (§42 SGB I) zu (allerdings nur wenn Sie diesen beantragen, dies muß nicht schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich, telefonisch etc. beantragt werden). Im Normalfall können Sie sich den Vorschuß noch am selben Tag abholen.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Caritas. Wenden Sie sich umgehend an die für Ihren Landkreis zuständige Caritas. Die Sozialarbeiter können Ihnen bei Antragstellung/Überprüfung der Formulare etc. helfen, und nehmen meist selbst Kontakt zu der zuständigen Behörde auf, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. AUCH KANN UND WIRD IHNEN SOFORTIGE FINANZIELLE HILFE ANGEBOTEN.

Wer Geld haben will, sollte mit dem Sachbearbeiter persönlich sprechen. Insofern müsste sich dann ergeben haben, warum die Leistungen nicht weiter gewährt werden. Wenn mit dem Sachbearbeiter kein Konsens herstellbar ist, dann auch mit dessen Vorgesetztem oder dem Dezernatsleiter reden. Die Verhältnisse in einer solchen Bedarfsgemeinschaft müssen präzise geklärt sein, z.B. Einkommen des Mitbewohners. Da der Vater des Kindes sich auch in der Wohnung befindet, geht es bei dem Sozialamt/ARGE auch gleich wieder mit "Eingliederung in den Arbeitsmarkt" los, d.h. einer soll mindestens dann den Lebensunterhalt für die gesamte Familie verdienen. Insofern ist eine völlig andere Situation vorhanden, als wenn nur die alleinerziehende Mutter in der Wohnung leben würde. Die eigene Erfahrung ist, dass man nie völlig abhängig vom Sozialamt/Arge sein darf. Am besten persönlich mit dem Sachbearbeiter nocheinmal reden und wenn dort absolut kein Verständnis zu erreichen ist, dann wird mit dem älteren Kind auf der Straße eben gebettelt und wenn die Polizei kommt, geht man mit den Beamten zum Leiter des Sozialamtes - so hart ist das Leben und ausschließlich über Verwaltungsmaßnahmen, Schriftsätze und Rechtsanwälte wird man zuviel Zeit benötigen, bis die Leistung wieder monatlich auf dem Konto ist.

Wir bekommen wieder Unterstützung und können aufatmen. Ich hatte wirklich eine Heidenangst. Endlich ist das Bangen vorbei. Ich freue mich, wenn wir irgendwann nicht mehr vom Hartz 4 abhängig sein werden. Es ist so demütigend!

***********Alles Gute für die Zukunft!***********

Mein Gott Herr Kemme,bitte verschonen Sie uns mit Ihrem geistigen Müll,man kann es wirklich nicht mehr sehen. Überall posten Sie hier Ihre absurden Spinnereien....das ist doch nicht mehr normal.