Keine Gewährleistung?

Am 24.03.2009 erwarb ich bei der Firma Wedekind (über ebay) u. a. drei Remote-Controller Rapid für Nintendo Wii. Die Controller sind keine Originalen und waren daher günstig zu erwerben.

Nachdem die Ware ankam, stellte ich fest, dass keines von den Dingern funktionierte.

Die darauf folgende Rücksendung und der Erhalt der neuen Controller erfolgte problemlos. Auch funktionierten die Controller nun.

Nur, jetzt scheinen sich die Teile mit dem dazugehörigen Ladekabel für die Wii nicht laden zu lassen. Jedenfalls funktionieren sie nicht mehr.

Also entschloss ich mich, mein Gewährleistungsrecht in Anspruch zu nehmen und schrieb die Firma das erste mal am 06.12.2009 per E-Mail an.

Daraufhin erhielt ich eine automatisch generierte E-Mail, mehr jedoch nicht. Meine E-Mail versandt ich dann noch drei mal, ebenfalls ohne Antwort.

Auch gibt es eine kostenpflichtige Telefonnummer. Wenn man da anruft, ertönt nur eine Melodie - mehr nicht.

Bei einer anderen Telefonnummer (Ortstarif) ging sofort jemand dran:

1. Anruf: "Es ruft sie umgehend jemand zurück."

2. Anruf: "Die Sache kann nur per E-Mail geklärt werden, einfach noch ein paar E-Mails schreiben und ein bisschen Druck machen."

3. Anruf: "Der zuständige Mitarbeiter ist krank."

4. Anruf: "Wir haben nichts mehr damit zu tun (sind jetzt nur noch Großhandel)." Neue Telefonnummer erhalten, bei bei Anruf dort: nach 5:24 Minuten Warten wurde aufgelegt.

Es handelt sich um 74,97 €, die die Controller gekostet haben, denn umtauschen möchte ich die Dinger nicht, weil sich wahrscheinlich keine davon laden lassen werden.

Meine Forderung an Wedekind-Großhandel:

Rückerstattung des Kaufbetrages

Antwort auf die Beschwerde vom 15.01.2010
Krüger & Gregoriades Im- & Export GmbH

Abteilung: Verkauf

01.02.2010 | 11:25 Uhr

Sehr geehrter Herr Haun,

wie Sie in Ihrem Beitrag beschrieben, erwarben Sie im März des vergangenen Jahres (24.03.2009) den von Ihnen erwähnten Artikel bei uns.

Nun kommen Sie nach über 8/1/2 Monaten auf die Idee, den Artikel zu reklamieren. Sie sollten doch als Verbraucher sehr gut wissen, dass die Beweislast, dass bereits ein Mangel beim Kauf vorlag, grundsätzlich bei Ihnen liegt.

Da Sie aber Verbraucher und wir Unternehmen sind, kommt es in den ersten 6 Monaten zu sogenannten Beweislastumkehr, d.h. wir als Unternehmen müssten in den ersten 6 Monaten beweisen, dass bei Übergabe des Artikels dieser fehlerfrei war. Hätten Sie in den ersten 6 Monaten nachgewiesen, dass ein Fehler vorlag, hätte wir vermuten müssen, dass ein Mangel vorlag, d.h. wir hätten problemlos den Mangel behoben und Ihnen einen neuen Artikel zugeschickt.

Nach 6 Monaten müssen Sie jetzt ihrerseits beweisen, dass der Fehler schon seit Übergabe vorlag. Da Sie den Artikel seit dem Kauf problemlos genutzt haben, war der Artikel seit dem Kauf auch fehlerfrei. Dies geht ganz klar aus Ihrem beitrag hervor. „Also entschloss ich mich, mein Gewährleistungsrecht in Anspruch zu nehmen und schrieb die Firma das erste mal am 06.12.2009 per E-Mail an.“ (Zitat: Mike Haun)

Sie rügen den Mangel erst nach 8/1/2 Monaten. Daher greift das von Ihnen erwähnte Gewährleistungsrecht nicht. Wir weisen daher Ihre Reklamation -wie schon im Dezember 2009- ab.

Mit freundlichen Grüßen

bewerten sie die antwort von Krüger & Gregoriades Im- & Export GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Wozu gibt es dann in Deutschland 24 Monate Gewährleistung, wenn man als Endverbraucher nur 6 Monate Zeit hat einen Mangel zu erkennen.
Was hat das mit verbesserten Verbraucherschutz zu tun, mit dem sich unsere Verbraucherschutzministerin immer so sehr rühmt.
Die meisten Firmen geben keine Garantie mehr und gaukeln einem was mit 24 Monaten Gewährleistung vor, sind dann auch rechtlich abgesichert und der Kunde bleibt auf den Reparaturkosten sitzen.
Was ist mit den restlichen 18 Monaten Gewährleistung, wie soll ich einer Firma was nachweisen.
Ja, wir haben ein paar mal mit den Kontrollern gespielt, bis der Akku alle war.Da ist auch Zeit ins Land gegangen und 6 Monate sind schnell um.
Bevor wir das dann mitbekommen haben, das die Ladefunktion nicht geht, war es dann zu spät.

... die Antwort der Firma Wedekind ist schon ein starkes Stück. Da hat der "Hobby-Justiziar" aber gaaaaaaanz tief in seine Trickkiste gegriffen. @Mike Haun - ich würde wie folgt reagieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 6.12.2009 habe ich Ware, die ich bei Ihnen am 24.03.2009 per ebay ersteigert habe, erneut reklamieren müssen. Im Zuge einer ersten Reklamation haben Sie die Mängel anerkannt und sind Ihrer Gewährleistungspflicht im Zuge der Nacherfüllung nachgekommen.

Mit der Begründung, die Beweislast für das Vorliegen einer Gewährleistung liege bei meiner Person auf der Seite www.reclabox.de irren Sie in Ihren Annahmen:

- die Fehlerhaftigkeit der zuvor getätigten Nacherfüllung lässt den Rückschluss zu, dass auch bei der Ersatzlieferung die Ware von Anfang an nicht in Ordnung war.

- das geschilderte Fehlerbild, dass die Wiii-Controller sich nicht laden lassen ist weder aufgrund äußerlicher Beeinträchtigungen, noch durch einen Austausch von Komponenten etc. zu Stande gekommen, so dass im Gegenzuge nur der Rüschluss möglich ist, dass diese bereits bei der Übergabe nicht in Ordnung gewesen sein können.

Mit diesen Angaben bin ich der von Ihnen geforderten Beweislast nachgekommen und fordere Sie nun Ihrerseits dazu auf, bei der weiteren Ablehnung (per Ferndiagnose?!) einen stichhaltigen Grund bezogen auf den Ihrer Meinung nach vorliegenden Mangel zu nennen, der außerhalb Ihrer Gewährleistung liegt.

Generell mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich bereits zum zweiten Male in der Nacherfüllung befinden und diese mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen. Ich setze Ihnen hiermit bis zum 19.02.2010 eine allerletzte Nachfrist und werde ansonsten (zur Not auch per Mahnbescheid) die Wandlung des Vertrages (Rückgabe der defekten Produkte gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises sowie Nebenkosten) vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

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In dem Fall weiterer Ignoranz dürften Sie dann auch mit den hier getätigten Angaben sowie einem Richterspruch bei Widerspruch durch die Firma Wedekind mit einem Mahnbescheid gut aufgestellt sein (www.mahnantrag-online.de)

Hallo Peter, Danke für die Hinweise und Ratschläge.
Werde das so auch probieren.

Ich habe heute diese E-Mail an Wedekind geschickt. Falls dies keine Wirkung zeigt, geht Peters Brief per Einschreiben an Wedekind raus!

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Antwort bei Reclabox und um der Beweislast nachzukommen, habe ich eine Fachwerkstatt bemüht, die Controller einmal anzuschauen. Der Mitarbeiter dort: "Das Kabel paßt ja gar nicht an den Anschluß des Controllers, die können sich überhaupt nicht laden lassen." Keines der 3 Kabel paßt zu den Controllern - die Stecker sind viel zu groß für den Anschluß! Damit beweist sich, daß die Controller schon vom 1. Tag des Kaufes an nicht in Ordnung (defekt) sind.

Bitte kommen Sie den Forderungen nach und zahlen Sie den Betrag von 74,97 €. Einen Umtausch der Artikel lehne ich ab, da schon eine erfolglose Nachbesserung (Austausch der Controller) stattgefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Haun

Auf meine letzte E-Mail an Wedekind vom 02.02.2010, in welcher ich den Beweis lieferte, daß die Controller bereits zum Kauf nicht in Ordnung waren (wegen falscher Ladekabel), erhielt ich noch keine Antwort.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Brief per Einschreiben geschickt, mit Aufforderung der Gewährleistungspflicht nachzukommen.

Kein Reaktion auf unser Einschreiben.

Gestern habe ich beim Verbraucherschutz (für 1,- pro Minute) angerufen. Die dortige Auskunft lautete, dass ohne Anwalt wahrscheinlich nichts zu machen ist, und ob man dann hinterher noch Geld sieht, ist auch noch offen. Man könnte zwar nochmal ein Einschreiben schicken, aber wahrscheinlich wäre das zwecklos.

Ich werde die Sache nun schweren Herzens abhaken und die Teile auf eigene Kosten reparieren lassen.

Hurra, der Kunde ist König!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.