Mir scheint, die Zusammenarbeit dieser beiden Unternehmen ist ein abgekatertes Spiel. Habe wie alle anderen Nutzer von Medusa Pech gehabt. Bemerkenswert ist, dass ich nach dem zurückholen des Geldes durch meine Bank, auf einmal etliche angebliche Flirtangebote bekam. Vorher hielt sich das Interesse stark in Grenzen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass da auch Fakes dabei sind und das Ganze gesteuert wird um den Nutzer ein Interesse von Anderen vorzugaukeln.
Ich wäre gern dabei wenn es dieser Firma an den Kragen geht.
Meine Forderung an Medusa United Media:
Medusa soll mich in Frieden lassen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ja mir ging es auch so, ich hatte das Testangebot für 1.99 € online bestellt, dort wird ganz klar geschrieben Einmalzahlung, dadurch kam die Firma Medusa United Media GmbH an meine Bankdaten, die 1,99 € wurden nicht abgebucht ,sondern 57,99 € diese wurden von meiner Bank storniert, nun bekam ich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 64,49 € mit dem Hinweis, man habe als Beweis meine IP Adresse festgehalten.Ich wiedersprach dieser Zahlungsaufforderung, untersagte der Firma Medusa jegliche Abbuchungen, das Zusenden von E-Mails und kündigte alle eventuel entstandenen Geschäftsverpflichtungen. Die vereinbahrten 1,99 € für die 14 Tage Test habe ich überwiesen. Nun wurde ich trotz Aufforderung, mir keine E-Mails mehr zu senden, mit über 30 E-Mails aufgefordert, mir die E-Mails zu öffnen, da sich Personen für mich interessieren, diese E-Mails wurden von mir nicht geöffnet, da dadurch meine IP Adresse immer festgehalten werden kann. Nun habe ich unter zwei unterschiedlichen Akt.Z. Zahlungsaufforderung in Höhe von jeweils 106,99 € von dem Inkassunternehmen Fairmount bekommen. Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen die Firma Medusa gestellt, es wurde mir ein Aktenzeichen zugeteilt, es läuft also ein Ermitlungsverfahren, gegen die Firma Foirmount führe ich beim Präsident des Amtsgericht Chemnitz Beschwerde. Ich habe nun vom Amtsgericht Chemnitz eine Kopie des Schriftverkehrs zwischen dem Amtsgericht und der Fa. Faimount bekommen, das Schreiben der Fa. Faimount läst darauf schließen, dass zwischen der Fa. Medusa und Faimount die gleiche Richtung verfolgt wird.
Hallo ReclaBoxler-7411010!
Es ist schön zu lesen, dass nun mehr und mehr bereit sind, gegen dieses "Unternehmen" vorzugehen! Ich selbst habe auch das Testabo in Anspruch genommen und bin so zu sagen schön drauf reingefallen. Wie ich festgestellt habe, lief es bei mir zu 100% genauso ab wie bei Ihnen auch. Ich werde noch diese Woche zur Staatanwaltschaft gehen und den Fall auf den Tisch bringen. Da ich Ermittlungstätigkeiten wahrnehme, bin ich ebenso an viele gute Information rangekommen, was den Staatsanwalt grade zu freuen dürfte. Und eins ist Fakt, ich möchte nicht nur in Ruhe gelassen werden, auch will ich nicht nur mein Geld zurück, ich möchte dass dieses Unternehmen zu 100% auffliegt inklusive aller Verantwortlichen. Dafür werde ich mich einsetzen und sorgen mittels aller handfesten Beweise, die vorliegen.
PS. Medusa scheint es nicht zu geben (Staatsanwälte sollten dies dabei ggf. berücksichtigen). Dass Medusa und Fairmount unter einer Decke stecken, steht für mich ausser Frage.
Anfangs hatte ich mich auch geärgert, mittlerweile macht´s schon Spaß. Insbesondere zu lesen, wie viel Leute darauf reinfallen. Unglaublich...
Wie kriegt man die los?
Ganz einfach.
1. Einzugsermächtigung bei der Bank stoppen.
2. E-Mails auf Spam setzen und automatisch löschen
3. Post direkt in Papierkorb, egal von wem die kommt
und schon sind sie weg, die komischen Flirtcafe´ler und Fairmount Heinies
4. Den Sommer, der vor der Tür steht, geniessen und in einem richtigen Cafe flirten.
In diesem Sinne...
Dazu fällt mir spontan folgendes ein:
Knebelvertrag
Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei
§ 138 bgb (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.
§ 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) (1) Wer bei Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird.
§ 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung und Drohung) (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen mußte. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen mußte.
Strafanzeige mitunter äußerst interessant unter:
§ 240 Strafgesetzbuch Nötigung unter Hinweis auf die Verweigerungen der §§ 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung und Drohung)
Sowie § 263 Betrug unter Hinweis auf ein offensichtlich gem. § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher)
Nun ist es soweit:
"Sehr geehrter Herr L,
wir teilen Ihnen mit, dass wir die Forderungsakte zusammengestellt und an die Anwaltskanzlei versandt haben. Von dort aus wird nunmehr das gerichtliche Verfahren gegen Sie eingeleitet und
die Forderung mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt. Die Einleitung des Gerichtsverfahrens steht also unmittelbar bevor!
Diese Maßnahme können Sie nur noch durch eine umgehende Zahlung i. H. v. EUR 109, 73 abwenden!
Mit freundlicher Empfehlung
Fairmount GmbH
Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden
Telefon: 01805 05 16 65
Telefax: 01805 05 16 75
inkasso@fairmount. de
Bankverbindung:
Postbank AG
Kontonummer: xxx
Bankleitzahl: 70010080"
Na, da bin ich ja mal gespannt, wann es nun endlich losgeht und auch die anderen vier Aktenzeichen an die Anwaltskanzlei übergeben werden.
Medusa ist übrigens trotz Rückbuchung ruhig geblieben. Die haben das doch nicht etwa aufgegeben? :-)