09.02.2010 | 17:25 Uhr | 1503 Views
Erst wurden mir 57,-- € abgebucht.
Die habe ich wieder zurückgebucht, und jetzt habe ich ein Inkasso-Büro am Hals.
Die stammen aus Dresden mit dem Namen Fairmount, wollen über 108,-- € für einen Dienst haben, den ich nie in Anspruch genommen habe.
Meine Forderung an Medusa United Media:
Erstattung der 57,--€ und die Kosten von 30,-- Euro für den ganzen Schriftaufwand
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 132 Tagen und 23 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 10
Hilfe, was soll ich tun?
Wie wäre es mit selber lesen?
Als ob es so schwer ist, die Antworten erst selbst mal zu lesen!
http://de.reclabox.com/beschwerden/Medusa-United-Media
Allem Anschein nach haben sie die Leistung in Anspruch genommen, denn sonst hätten die ja nicht ihre Kontonummer und Adressdaten.
Sie sind nicht Abgezockt worden, sondern haben einfach die AGB's nicht gelen bevor sich das berühmte Häckchen gemacht haben.
Nein, konnte sie nicht, denn die Firma verlangt immer noch die Zahlung und droht mir jetzt mit der Staatsanwaltschaft per Email.
Hart bleiben, Sabrina... Wie hier schon mehrfach angeregt, erstatte Anzeige und sofern finanziell möglich nimm Dir einen Anwalt... Bloß nicht zahlen, das würde letztlich eine Anerkennung der Forderung bedeuten.
Anerkennung der Forderung? Sehe ich keineswegs so! Ein Vertrag der "angeblich" durch deren AGBs zustandegekommen sein soll, ist ohnehin nichtig. Sollte man trotzdem Abbuchungen zugelassen haben, sollte man sich hier die Frage stellen; Warum. Ich denke nicht, weil der Wille zur Zahlung dazu getrieben hat, sondern wohl mehr die nötigenden Mahnschreiben, Inkassos oder ein Irrtum vorlag.
Es gibt nur zwei Wege, entweder, wie beschrieben, alles völlig ignorieren oder den Gang zur STA. Einen Anwalt zu nehmen für ein zivilrechtliches Verfahren halte ich für rausgeschmissenes Geld.
Ich wurde erneut von der Inkassofirma angeschrieben und auf mein Kündigungsschreiben, wo ich mit Anwalt und Polizei gedroht habe, wurde auch noch nicht bestätigt. Habe dieses Kündigungsschreiben per Einschreiben sogar hingeschickt. Langsam weiss ich nicht mehr, was ich noch machen soll, damit die mich in Ruhe lassen.
Ich würde an Ihrer Stelle jetzt warten, die müssen erst einen verklagen. Anzeige wegen Betruges und einfach warten, bis mal ein Mahnbescheid kommt. Inkasso kann man nur lachen, versuchen nur Leute einzuschüchtern. Die werden nie einen gerichtlichen Mahnbescheid einleiten.
Hey du, ich habe genau das gleiche Problem, die texten mich hier voll zu und senden was von einem inkasso Unternehm und es kamen noch nicht mal, Mahnungen... Lass dich von denen nich fertig machen, ich werde das auch nicht zahlen. Geld immer wieder zurück buchen lassen, ich habe den Brief gestern im Briefkasten gehabt und heute ne Mail. Meine Reaktion darauf war nicht gerade freundlich, daher ich ja weiß, was die hier treiben. Habe die schon mal bei Google eingegeben und dann las ich das, tja... Ich wünsch dir viel Glück.
Anfangs hatte ich mich auch geärgert, mittlerweile macht´s schon Spaß. Insbesondere zu lesen, wie viel Leute darauf reinfallen. Unglaublich...
Wie kriegt man die los?
Ganz einfach.
1. Einzugsermächtigung bei der Bank stoppen.
2. E-Mails auf Spam setzen und automatisch löschen
3. Post direkt in Papierkorb, egal von wem die kommt
und schon sind sie weg, die komischen Flirtcafe´ler und Fairmount Heinies
4. Den Sommer, der vor der Tür steht, geniessen und in einem richtigen Cafe flirten.
In diesem Sinne...
Liebe Sabrina,
schon mal daran gedacht, wie die "Abzocker" an deine (hoffentlich privaten) Bankdaten (also eine Kombination aus zwei Nummern) kommen?
Will dir ja nicht zunahe treten, wir waren alle mal jung und geil, und single sein, ist auch bestimmt traurig, aber wenn man eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen hat (in diesem Fall die Nutzung der Datenbank und Korrespondenzfunktion im Portal von "Flirtcafe", ein Angebot der Medusa United Media GmbH), dann geht man einen Vertrag ein und muss diesen auch erfüllen.
Du kannst ja auch nicht einfach in den Edeka reinspazieren, ne Gurke essen und wieder rausgehen, ohne zu bezahlen, und dann dem Chef vom Edeka sagen, er sei ein Abzocker und das Geld für die nicht bezahlte Gurke zurückverlangen. Und dass einer deine Bankdaten erraten hat, halte ich doch für sehr weit hergeholt... Soll bei Firmen vorkommen, die ihre Kontodaten auf Rechnungen und im Internet veröffentlichen müssen (bin selber Unternehmer, ist mir aber noch nie passiert), aber die Bankdaten von Privatkunden kennt eigentlich keiner außer Bank, Vermieter, Stadtwerke, Arbeitgeber oder Sozialamt und nicht zuletzt der Kontoinhaber, also du. Woher also soll die Medusa United Media GmbH deine Kontodaten sonst haben, wenn du diese ihnen nicht gegeben hast? Oder jemand, der dir nahe steht und an die Daten dran kommt, dann ist er gegenüber der Firma als Vertragspartner verpflichtet, zu bezahlen.
Also: Fair Pay, bezahlt eure Schulden, anstatt Märchen zu erzählen, und alle sind Happy, don´t worry!
Wie wäre es, wenn ihr denen ein nettes Schreiben schickt, in demn ihr der Firma folgendes unter die Nase reibt:
Anschrift Firma (per Einschreiben!), wenn´s geht auch per Rückschein!
Betreff: Kundennummer.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die von Ihnen ausgesprochenen Forderungen, AGB, unlautere, sittenwidrige Vertragsabschlusstaktik (Knebelvertrag) und Zahlungsaufforderungen teile ich Ihnen heute mein äußerstes Befremden mit.
Ihre Geschäftspraktik ist ein Verstoss gegen folgende Paragraphen und stellt zusätzlich noch deutliche Strukturen eines sittenwidrigen Knebelvertrages dar:
Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei
§ 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.
Desweiteren mache ich hiermit meine Rechte als Verbraucher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltend, welche da wären:
§ 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) (1) Wer bei Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird.
§ 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung und Drohung) (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen mußte. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen mußte.
Sollten Sie daher binnen 10 Tagen nach Zugang dieses Schreibens keine Unterlassungserklärung an mich senden, dass Sie die ungerechtfertigte Forderung (siehe oben) komplett stornieren und auch keine weiteren Beträge von meinem Konto abbuchen, erstatte ich gegen Sie Strafanzeige bei den für Sie zuständigen Rechtsverfolgungsbehörden § 240 Strafgesetzbuch Nötigung unter Hinweis auf die §§ 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums), § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung und Drohung)
§ 263 Betrug unter Hinweis auf § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher.
Widerruf
Nehmen Sie ebenfalls zur Kenntnis, dass ich mit sofortiger Wirkung die Ihnen erteilte Abbuchungserlaubnis widerrufe. Sollten Sie trotzdem etwaige Beträge nach diesem Widerruf abbuchen, ergeht separte Strafanzeige.
Noch ein Hinweis: Dieses Schreiben erhalten Sie per Einschreiben zugestellt.
Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen noch,
mit freundlichen Grüßen
ihr Name