Mit sechs Wochen altem Säugling nicht mitfahren lassen

Rheinbahn AG
Düsseldorf

Am 13.02.2010 im Duisburger Hauptbahnhof um 12:23 Uhr, Gleis 4, durfte ich mit meiner sechs Wochen alten Tochter nicht in die Regiobahn nach Düsseldorf einsteigen, obwohl noch Plätze frei waren.

Die Mitarbeiter der Rheinbahn, die den Zug begleiteten, verwehrten mir den Einstieg, während er dem Fahrradfahrer vor mir erlaubt wurde. Ich mussten bei Minustemperaturen mit meinem Säugling warten.

Ein Mitarbeiter des Duisburger Hauptbahnhofs hatte mir in einem unangemessenen Ton gesagt, ich könne ja auch mit der S-Bahn oder einem anderen Zug fahren.

Immerhin entscheide eigentlich ich, womit ich gerne fahren will!.

Meine Forderung an Rheinbahn:

Eine Entschuldigung!

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 128 Tagen und 2 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Zunächst einmal wäre es nett, wenn Sie uns verraten würden, warum Sie nicht mitgenommen wurden. Aus Jux und Tollerei bestimmt nicht. Irgendeine Begründung wird es ja wohl gegeben haben.
Die Rheinbahn hat nichts mit der DB zu tun, sondern ist ein eigenständiges Unternehmen.
Aber wie gesagt, WARUM sind Sie nicht mitgenommen worden?

Sie wollten wohl das Bestechungsgeld für den Mitarbeiter nicht bezahlen. Der Radfahrer war schlauer und hat den Briefumschlag unauffällig abgegeben.

Also, jetzt mal im Ernst, es muß ja wohl einen Grund gegeben haben, warum man Sie nicht hat mitfahren lassen. Und den wird man Ihnen sicherlich auch mitgeteilt haben.

Hatte mich verschrieben, meinte aber die Deutsche Bahn damit. UND WARUM ICH NICHT MITGENOMMEN WORDEN BIN, KANN ICH IHNEN SELBER NICHT SAGEN. Der Zug war fast voll, in dem Fahrradbereich aber. Ich bin nicht die einzige, die einsteigen wollte, aber den mit seinem Fahrrad haben die reingelassen, wie gesagt, vor mir, obwohl er hinter mir war. DESWEGEN BIN ICH AUCH SAUER. Ich musste auf dem Gleis stehen bleiben. ES WÄRE NOCH PLATZ GEWESEN!