Ich habe für meine Frau online eine Fahrkarte gebucht, jedoch mit meiner VISA-Karte bezahlt.
Dabei habe ich leider überlesen, dass ich hätte auch die z. B. Personalausweisnummer meine Frau zusätzlich eingeben müssen. Man wird jedenfalls von diesem Online-Buchungsportal nicht daran gehindert - obwohl die Angaben eigentlich unvollständig sind - auf "buchen" zu gehen. Damit zieht die Bahn wie selbstverständlich das Geld über VISA ein, obwohl sie mir defakto eine ungültige Fahrkarte verkauft hat.
Aufgefallen ist mir die Sache erst, als ich mir das Online-Ticket (selbst ausgedruckt) vor allem die "Hinweise" angesehen habe. Dort steht wörtlich, dass die Fahrkarte nur gültig ist "mit der beim Kauf angegebenen eigenen gültigen Identifizierungskarte".
Da wurde ich stutzig und rief die Nr. 01805 101111 an. Dort wurde mir glatt gesagt, ich hätte eine üngültige Fahrkarte erworben und könne diese Online für 15,-- € Gebühr wieder stornieren, und dann könne ich mir eine neue Onlinefahrkarte kaufen. Eine andere Möglichkeit bestehe angeblich nicht.
Ich muss sagen, das ich darüber sehr empört bin. In der heutigen Zeit kann man eine WEB-Seite, also auch die Onlinebuchungsseite der Bahn, so gestalten, dass es auch für den Gelegenheitsnutzer, so wie ich, der alle drei Jahre mal etwas bucht, ausgeschlossen ist, eine ungültige Dienstleistung zu buchen.
Dass es überhaupt über dieses Portal möglich ist, ungültige Fahrkarten zu buchen, finde ich, ist gelinde gesagt, ein Skandal. Es ist übrigens menschlich, wenn man auf so einer Seite gelegentlich auch mal etwas überliest. Z. B. hätte ein fett in rot gedruckter Hinweis auf die Wichtigkeit der Legitimation per Kreditkarte oder Personalausweis vor dem Drücken auf "buchen" genügt, um mich als Bürger davon abzuhalten, so eine sogenannte "ungültige Fahrkarte" zu buchen.
Ich werde die Sache nicht auf sich beruhen lassen und auf jeden Fall meine Rechtsschutzversicherung. einschalten und die Sache in die Öffentlichkeit tragen.Ich finde es eine Unverschämtheit, dass so etwas in unserem Rechtsstaat möglich ist. Ich lasse mir als Bürger diese Art und Weise jedenfalls nicht gefallen.
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Es sollte unmöglich gemacht werden, ungültige Tickets online bei der Bahn zu buchen!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Da würde ich Sie voll und ganz unterstützen. Ich würde auch keine 15 Euro bezahlen für die schlampige Programmierung der Software.
Was, bitte schön, ist so schwierig an diesem Text, den sogar ein 2-Klässler verstehen sollte?
http://www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/onlineticket.shtml
Zitat:
"Anders als Fahrkarten, die Sie am Schalter erwerben, sind Online-Tickets nicht übertragbar. Sie gelten nur für den bei der Buchung angegebenen Reisenden (ggf. mit Mitfahrern) – in Verbindung mit seiner bei der Buchung hinterlegten Identifizierungskarte. Wenn Sie ein Online-Ticket für einen Freund oder ein Familienmitglied buchen möchten, geben Sie im Verlauf der Buchung dessen persönliche Daten und gültige Identifizierungskarte an. Die Zahlungsdaten bleiben Ihre eigenen. Der Reisende muss sein Online-Ticket in ausgedruckter Form im Zug vorzeigen, eine Datei z. B. auf einem Speicher-Stick ist nicht gültig. Zusätzlich zeigt er im Zug seine persönliche, bei der Buchung angegebene Identifizierungskarte vor."
Zitat Ende.
Wer diese Bedingungen nicht versteht, sollte daheim bleiben und nicht über die eigene Ignoranz jammern.
ReclaBoxler-3519875
Wenn jemand hier was nicht versteht, dann sind Sie das. Es darf nicht möglich sein, eine Karte ohne diese Angabe zu buchen. Das kann die Software normalerweise ganz einfach verhindern, wenn sie richtig entwickelt wurde.
Der Vorkommentator ReclaBoxler-3519875 hat vollkommen recht. Manche Leute scheinen ja tatsächlich der Meinung zu sein, dass der Staat ihnen auch noch das Denken abnehmen soll. Wer lesen kann, ist nun mal klar im Vorteil! Offensichtlich ist hier wohl versäumt worden, Mamas' Liebling auf das Leben vorzubereiten.
@ReclaBoxler-1543224.
Das Geld für den Anwalt können Sie sich getrost sparen, es sei denn, Sie wollen sich obendrein noch kräftig blamieren.
Wie ReclaBoxler-3519875 schon so schön beschrieben hat, hilft Ihnen beim Jammern über ihre eigene Ignoranz der Anwalt auch nicht weiter.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich habe dieses, "die Leute sind zu blöd" gerede langsam satt. Fakt ist, dass das Problem ganz einfach verhindert werden kann, wenn die Software ordentlich arbeitet. Und Ihr Geschwafel ist genau so ein Schwachsinn, wie das von ReclaBoxler-3519875. Mit höchster Wahrscheinlichkeit sind Sie sogar die gleiche Person.
Ja, ich bin diesselbe Person. Und?
@Fuchs
Sie können Ihren Namen "Fuchs" schützen, wenn Sie sich offiziell hier anmelden. Wir haben den anderen "Fuchs" gelöscht.
@ ReclaBoxer-1543224:
Der Staat will deinen Schaden nur,
Er möge säuseln oder toben,
Er bleibt dein Gegner von Natur.
Der Feind steht oben.
(von Peter Hacks: "Die drei Gewalten")
Na, Herr Beschwerdeführer, das passt ja wie die Faust auf's Auge!
Wir wissen aber alle nicht, wie das geht, "anmelden". Aber Gedichte kann ich zitieren.
Schade eigentlich, dass eine gut gedachte Seite immer mehr zum Proletenportal verkommt. Ich selber war lange Zeit in der IT beschäftigt und muss dem Kommentator 3423811 absolut recht geben.
Es kann und darf einfach nicht sein, dass für offensichtliche Programmierfehler der Bahn nun der Kunde zahlen soll. Wenn die Programmierer der Bahn zu blöd zum Programmieren sind, sollen die das Geld bei denen holen. Für mich ist das eine dreiste Abzocke, was hier von der Bahn versucht wird, nicht mehr und nicht weniger!
Wie dumm ist das denn? Woher soll das Programm denn wissen, ob der jenige, der die Daten eingibt, auch derjenige ist, der dann mit dem Zug fährt?
IT = Interner Trottel?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Oh, sorry. Ich habe nicht kapiert, dass das Programm die Buchung trotz unvolständiger Daten zugelassen hat.
Und mit der deutschen Rechtschreibung haben Sie's auch nicht so. Aber hier rumprollen.
@ReclaBoxler-9612215.
Wo bitte steht denn in der Beschwerde etwas von "unvollständigen Daten"? Der Beschwerdeführer hat nun mal die eigenen Daten eingetragen, obwohl er nicht selbst mit dem Zug gefahren ist. Hätte er die Daten seiner Frau eingegeben, dann wäre alles in Ordnung gewesen.
Wäre er selbst mit dem Zug gefahren, dann wäre ja auch alles in Ordnung gewesen. Und woher hätte das Programm denn wissen sollen, daß er gerade die falschen Daten eingibt?
Darum geht es und um nichts anderes. Hätte er vorher richtig gelesen, dann stünde hier mit Sicherheit keine "Beschwerde".
Ich bleib dabei: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Man wird jedenfalls von diesem Online-Buchungsportal nicht daran gehindert - obwohl die Angaben eigentlich unvollständig sind - auf "buchen" zu gehen.
Man sollte nicht nur lesen können, sondern das Gelesene dann auch noch verstehen.
Es wäre wünschenswert, wenn hier etwas sachlicher über das oben geschilderte Problem diskutiert würde und nicht so oberflächlich wie teilweise geschehen. Es ist jedenfalls ein leichtes, das Portal der Bahn so zu programmieren, das derartige Fehlbuchungen, die nur unnötigen Frust bei den Bürgern erzeugen, unmöglich gamacht werden. Nochmal auch der Hinweis, dass es nichts mit Ignoranz zu tun hat, wenn man etwas unabsichtlich überliest .
Der Satz "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" ist soweit richtig, entschuldigt aber andererseits nicht, dass dieses Onlineportal zu solchen gravierenden Fehlbuchungen führen kann - und das gehört geändert, im Interesse zukünftig zufriedener Bahnkunden!
Da ich für nächste Woche ein Ticket benötige, bin ich den gesamten Bestellvorgang mal komplett durchgegangen und konnte KEINEN Fehler feststellen. Die Daten der reisenden Person müssen natürlich durch den Anwender korrekt eingegeben werden.
Dies kann einem natürlich keine Software abnehmen, solange man sich anonym als nicht registrierter Bahnkunde, die Fahrkarte ausdrucken will.
Mich würde interessieren, wie unser der ReclaBoxler-3498153 diese "Hellseher- und Kartendatenauslesefunktion" in die Software integrieren möchte. ReclaBoxler-3498153, bitte bei mir melden, wäre echt eine Marktlücke!
Ansonsten kann ich nur, wie schon wiederholt geschrieben, empfehlen, vor jeder Handlung (!nicht nur im Internet!) sich die Bedingungen durchzulesen
in diesem Fall hier zu leicht zu finden: http://www.bahn.de/hilfe/view/pk/de/benutzerkonto/meine_daten/onlineticket.shtml
die Konsquenzen, Kosten und Vorraussetzungen nachzuvollziehen, zu verstehen und erst dann die Aktion zu beenden. Leider ist es so, dass geschätzte, 95 % aller hier in der Box veröffentlichten Beschwerden, wie auch diese hier, auf dem eigenem Versagen und/oder ausgeschaltetem Gehirn beruhen.
Tausende nutzen z.B. täglich das Online-Ticket der Bahn und kommen damit klar, warum schafft das der Beschwerdeführer nicht?
@H. Albern: Besser hätte man es nicht sagen können. Aber: Man kann noch so oft auf AGBs oder andere Texte hinweisen, die man sich VORHER erst durchlesen sollte. Sobald diese aus mehr als zwei Sätzen bestehen, wird es zu schwierig, und da erklärt man sich halt schon mal ungelesen damit einverstanden. Aber dann war die böse Bahn (o. ä.) Schuld am Reinfall.
Danke Hans Albern. Treffender hätte man es nicht beschreiben können. DAS GRÖSSTE PROBLEM DES COMPUTER'S - SITZT DAVOR.
Gruß C...